Ankündigung Studienarbeitsseminar
17.01.2008Studienarbeitsseminar im Schwerpunktbereich 7
(Europäisches Öffentliches Recht und Völkerrecht)
Im Sommersemester 2008 veranstalte ich ein Seminar, im Rahmen dessen ich insgesamt 10 Studienarbeiten im Schwerpunktbereich 7 (Europäisches Öffentliches Recht und Völkerrecht) anbiete. Das Seminar steht unter dem inhaltlich übergreifenden Thema
Tendenzen der Gemeinschaftsrechtsetzung / Europäische Agenturen
Innerhalb dieses thematischen Rahmens werden die folgenden zehn Einzelthemen ausgegeben, die jeweils eigenständig wissenschaftlich zu bearbeiten sind:
01. Grundsätze und Kriterien für die Wahl der Rechtsetzungsform auf Gemeinschaftsebene
02. Der Lissabonner Vertrag und die künftigen Grundsätze der Rechtsformwahl im primären Gemeinschaftsrecht
03. Der verstärkte Einsatz der Verordnung in der Gemeinschaftsgesetzgebung – Referenzgebiet Lebensmittelrecht
04. Der verstärkte Einsatz der Verordnung in der Gemeinschaftsgesetzgebung – Referenzgebiet Pflanzenschutzmittelrecht
05. Gesetzgebung durch Verordnung – Voraussetzungen, Probleme, Vorteile
06. Gesetzgebung durch Richtlinien – Voraussetzungen, Probleme, Vorteile
07. Die Agenturen der EU – Kompetenz- und Rechtsgrundlagen
08. Die Agenturen der EU – Typen und Strukturen
09. Die Agenturen der EU – Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten
10. Die Agenturen der EU - Rechtsschutz
A. Anmeldung und Vergabe der Plätze
I. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich persönlich im Sekretariat des Lehrstuhls. Sie findet statt am
Dienstag, dem 22.01.2008, 9 Uhr c.t. bis 12 Uhr
sowie am Mittwoch, dem 23.01.2008, 9 Uhr c.t. bis 12 Uhr
in Raum 216 (Alte Universität).
II. Vorzulegende notwendige Unterlagen bei der Anmeldung:
Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen und in Kopie abzugeben:
1. Studentenausweis für das SS 2008
2. Seminarscheine über Grundlagenseminare und über sonstige Seminare im Schwerpunktbereich Europäisches Öffentliches Recht und Völkerrecht
3. Zwischenprüfungszeugnis
4. sofern auf dem Zwischenprüfungszeugnis keine Punktewerte stehen:
Scheine (mit Punktewerten) der Juristischen Zwischenprüfungsklausuren
Im Original abzugeben sind weiter:
5. Versicherung, dass keine Anmeldung zu einer anderen Studienarbeit erfolgt ist
6. Immatrikulationsbescheinigung für das SS 2008
7. an das Prüfungsamt für die Juristische Universitätsprüfung gerichteter formloser Antrag auf Zulassung zur Studienarbeit i.S.d. § 51 StPrO 2003.
III. Verfahren bei Nachfrageüberhang
Soweit sich an den beiden Anmeldungstagen mehr Interessenten melden, als Studienarbeiten angeboten werden, erfolgt die Vergabe der 10 Seminarplätze grundsätzlich nach folgenden Kriterien:
7 Plätze werden primär nach einem Leistungswert, die übrigen 3 Plätze primär nach der Zahl der abgeleisteten Studiensemester vergeben.
Vergabe nach Leistung (7 Plätze):
Es wird ein Leistungswert gebildet. Leistungswert ist die Summe der Punktezahl eines Seminars im Schwerpunktbereich Europäisches Öffentliches Recht und Völkerrecht und des Punktedurchschnitts aus der Juristischen Zwischenprüfung. Soweit kein Seminar im Schwerpunktbereich abgelegt wurde, zählt allein der Durchschnittswert der Juristischen Zwischenprüfung. Der höhere Leistungswert hat gegenüber dem niedrigeren Vorrang.
Vergabe nach Studiendauer (3 Plätze):
Es zählen allein die Studiensemester im Fach Rechtswissenschaft. Urlaubssemester werden nicht angerechnet. Höhere Semester haben den Vorrang.
Bei gleichem Leistungswert wird sekundär auf die Studiendauer, bei gleicher Studiendauer wird sekundär auf den Leistungswert abgestellt.
Keine Rolle spielt der konkrete Zeitpunkt der Anmeldung und der Abgabe der Unterlagen an den Anmeldetagen.
IV. Mitteilung über die Platzvergabe
Interessenten, für die ein Seminarplatz zur Verfügung steht und die eine Studienarbeit anfertigen können, werden darüber möglichst kurzfristig nach Ablauf der Anmeldefrist per E-Mail informiert.
B. Durchführung der Seminarveranstaltung:
Das Seminar wird verblockt an zwei Tagen voraussichtlich gegen Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2008 durchgeführt.
Die Seminarveranstaltung findet voraussichtlich an einem auswärtigen Tagungsort statt, so dass Kosten für Unterkunft und Verpflegung entstehen werden.
Die Vorbesprechung zum Seminar findet
am Freitag, 01.02.2008 um 13.00 Uhr in Hörsaal II
statt. Die Teilnahme zu dieser Vorbesprechung ist zwingend erforderlich.
gez. Prof. Dr. Eckhard Pache