Hinweise zu den zugelassenen Hilfsmitteln zu der Zwischenprüfung im Studiengang der Rechtswissenschaften Öffentliches Recht III (Allg. Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht) im Wintersemester 2017/2018
06.02.2018Sehr geehrte Studierende,
beachten Sie im Folgenden die zugelassenen Hilfsmittel zur Zwischenprüfung im Wintersemester 2017/2018.
1. Gesetzestexte
Zugelassen sind beliebige Gesetzestexte, die von jeder Teilnehmerin bzw. jedem Teilnehmer selbst mitzubringen sind.
Andere Hilfsmittel, auch Taschenrechner, Mobiltelefone und sonstige technische Hilfsmittel, sind nicht zugelassen.
2. Markierungen und Kommentierungen
Im Hinblick auf die Zulässigkeit von Markierungen und Kommentierungen wird auf Ziffer 4 der Bestimmungen für Hilfsmittel für die Erste Juristische Staatsprüfung vom 16. Oktober 2008, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 10. März 2015, verwiesen.
Diese ist unter dem folgenden Link abrufbar:
https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/hilfsmittelbekanntmachung__gültig_ab_1._september_2016__erstmals_im_termin_2016_2_.pdf
Die vorangegangenen Hinweise stehen als PDF hier zum Download zur Verfügung.
gez.
Prof. Dr. Eckhard Pache