Seminarbericht Sommersemester 2015
16.06.2015Seminarvorträge Schwerpunktbereich 7: Grundsatzfragen und aktuelle Entwicklungen des Rechts der Europäischen Union
Am Freitag, den 12. Juni 2015 und Samstag, den 13. Juni 2015 beschäftigte sich das Seminar des Schwerpunktbereichs 7 unter der Leitung von Prof. Dr. Pache und seinen wissenschaftlichen Mitarbeitern Frau Richter, Herr Klitsch, Herr Hartmann und Herr Fischer mit einigen Aspekten der Grundsätze und Entwicklungen des Europarechts.
Den Einstieg bereitete ein Vortrag über den Beitritt der EU zur EMRK, bei dem der Schwerpunkt die Auseinandersetzung mit dem Gutachten 2/13 des EuGH und dessen Auswirkungen auf den geplanten Beitritt war. In der nachfolgenden Diskussion wurden Schwächen der Argumentation des EuGH aufgezeigt.
Der zweite Vortrag handelte vom Kooperationsverhältnis des BVerfG mit dem EuGH. Aktualität gewinnt dieses Thema durch die erstmalige Vorlage eines Sachverhaltes an den EuGH im Rahmen der Klage gegen das OMT-Programm der EZB. Gerade die möglichen Folgen der anstehenden Entscheidung des EuGH regten zum Diskurs zwischen den Teilnehmern an.
Die nächsten Themen beschäftigten sich mit der völkerrechtsbezogenen Seite des Unionsrechts: Zuerst wurde die Problematik völkerrechtlicher Verträge im Recht der EU erörtert. Besonderes Augenmerk wurde hier auf das Vertragsschlussverfahren und die gerichtliche Kontrolle durch den EuGH gelegt, und durch die Einbeziehung von TTIP als aktuelles Thema in der Diskussion abgerundet.
Danach wurden durch Mitgliedstaaten geschlossene völkerrechtliche Verträge und ihr Verhältnis zum Subsidiaritätsprinzip des EUV erläutert. Hierbei wurde gerade ein völkerrechtlicher Vertragsschluss als Ausdruck mitgliedstaatlichen Handelns thematisiert und unter anderem das Recht des ersten Zugriffs durch die Union zur Diskussion gestellt.
Als Thema der Tagespolitik folgte eine Debatte über die Unionsrechtskonformität einer PKW-Maut in Deutschland. Gerade der im März 2015 veröffentlichte Gesetzentwurf und seine Umsetzbarkeit waren Anstoß zum Diskurs.
Der letzte Vortrag des ersten Tages beinhaltete eine Darstellung des Kohärenzgebots als Bestandteil der grundfreiheitlichen Rechtsprechung des EuGH. Hier wurde vor allem die Entwicklung und die heutige Bedeutung dieses Gebots rege mit den wissenschaftlichen Mitarbeitern diskutiert.
Den ersten Teil des Seminars ließen die Teilnehmer in einem Biergarten am Main ausklingen und nutzten den Abend zum gemütlichen Beisammensein.
Am zweiten Tag folgten Vorträge über das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten in Bezug auf Unionsrecht, bei dem Parallelen zur Unionsrechtskonformität der PKW-Maut gezogen werden konnten, und über die Flüchtlingspolitik der EU, die durch eine Darstellung des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts eine rechtliche Einordnung dieser aktuellen Thematik vornahm.
Im Zusammenhang dazu wurden in der nachfolgenden Präsentation einige Rechtsfragen der Agenturen der Union mit besonderem Schwerpunkt auf FRONTEX und deren Arbeit an den Außengrenzen der Union dargestellt.
Einen Abschluss fand das Seminar in einem Vortrag über die demokratische Legitimation im Europäischen Parlament, bei dem die Sitzverteilung auf die Mitgliedstaaten den Kernbereich bildete.
Durch die ansprechenden Diskussionen und die lehrreichen Vorträge konnten die Teilnehmer einen tieferen Einblick in Grundlagen und Entwicklungen im Unionsrecht erhalten und in einer angenehmen Atmosphäre Meinungen austauschen.