Verbraucherschutz durch Klauselkontrolle
20.07.2009Während die heutigen §§ 305 ff. BGB auf das AGB-Gesetz von 1976 zurückgehen, wurde in Frankreich im Jahr 1978 durch die Loi Sarivener eine Kontrolle missbräuchlicher Verbrauchervertragsklausel eingeführt und dann eine mit dieser Aufgabe betraute "Commission des clauses abusives" eingerichtet. Am 20.3.2009 feierte diese mit einem Kolloquium ihren 30. Geburtstag. Die Vorträge - Tonaufnahme und zum Teil gekürzte Textfassungen - sind nunmehr im Internet verfügbar unter http://www.clauses-abusives.fr/colloque/contributions.htm, darunter auch die von Professor Remien zum Thema "La protection du consommateur contre les clauses abusives en Allemagne" (http://www.clauses-abusives.fr/colloque/oremien.mp3).