Promotion
Die für die Promotion angefertigte Dissertation ist als selbstständige wissenschaftliche Leistung die Krönung des universitären Studiums. Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand und Verfahren der Promotion sind in der Promotionsordnung der Fakultät geregelt. Bitte machen Sie sich mit dieser vertraut, wenn Sie eine Promotion erwägen. Am Lehrstuhl betreut werden Dissertationen aus den Forschungsgebieten von Prof. Remien. Es ist gut, wenn Sie sich vor einem Gespräch bereits eigenständig Gedanken über Interessensgebiete und mögliche Themen machen. In der Regel empfiehlt es sich, dass – wenn nicht schon vorher geschehen – zunächst an einem Seminar teilgenommen wird.
abgeschlossene Promotionen
2015 | Schellerer, Juliane Esther Ursula | Gutgläubiger Erwerb und Ersitzung von Kunstgegenständen – BGB, Kunsthandel, Europäisches Privatrecht |
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2015 | Noll (jetzt Laugwitz), Helena Charlotte | Die Anerkennung und Vollstreckung drittstaatlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen |
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2016 | Segger, Sören | Der Amicus Curiae im Internationalen Wirtschaftsrecht |
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2017 | Beck (jetzt Mayer), Magdalena | Soziale Netzwerke im Internet im Lichte des Vertragsrecht |
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2017 | Friese, Anna-Katharina | Europäisches Kartellrecht und Schiedsgerichtsbarkeit nach der Reform durch die VO 1/2013 |
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2017 | Rener, Katia | Rechtsmängelhaftung in Internationalen Warenkaufverträgen |
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2018 | Engelmann, Sabine | Die Fristsetzung als Voraussetzung für Leistungsstörungsrechte |
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2020 | Sobotta, Sebastian | Die Haftung privater Militär-Unternehmen in der US-amerikanischen Zivilrechtsprechung |