Seminarbericht 2009 mit Fotos
Seminar im WS 2009/10 auf Burg Rothenfels
Seminar auf Burg Rothenfels und die Regelbildung im europäischen Vertrags- und Wirtschaftsrecht zwischen Referenzrahmen, Richtlinien und Rechtsprechung
Am Freitag, den 15.Januar, und Samstag, den 16.Januar 2010, fand auf Burg Rothenfels das Studienarbeits- und Grundlagenseminar des Wintersemesters 2009/2010 statt. Diskutiert wurde an diesen beiden Tagen über die Regelbildung im europäischen Vertrags- und Wirtschaftsrecht zwischen Referenzrahmen, Richtlinien und Rechtsprechung.
Die 13 Seminarteilnehmer wurden von Herrn Prof. Remien und seinen Mitarbeitern zu Beginn des Seminares am Freitag um 10.00 Uhr freundlich auf Burg Rothenfels empfangen. Nach einem Willkommensgruß und einleitenden Worten zum Seminarablauf seitens Prof. Remien wurde die Aufmerksamkeit der Seminarteilnehmer bis zum Mittagessen auf die Klauselkontrolle nach dem DCFR, der Richtlinie 93/13 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sowie ihre Vollharmonisierung nach dem Vorschlag einer Richtlinie über Rechte der Verbraucher vom 8.10.2008 gerichtet. Nach einer lebhaften Diskussion konnten sich die Seminarteilnehmer beim Mittagessen für die weiteren Vorträge stärken.
Nach der Mittagspause ging es dann weiter mit Vorträgen über das Europäische Kaufrecht, Common Law – Rechtsordungen – es ging aber nur um einen Vergleich zwischen der Richtlinie von 1999,dem Vorschlag von 2008 sowie dem DCFR und dem Recht im Vereinigten Königreich sowie der Republik Irland. Es folgte das Referat über die europäischen Verbraucherschutzrichtlinien und das spanische Privat- und Verbraucherschutzrecht - Umsetzung, Anwendung durch nationale Instanzen und Bedeutung von EuGH- Vorlagen. Anschließend wurden den Seminarteilnehmern die Grenzen des Kaufrechts in europäischer und internationaler Perspektive mithilfe eines Vergleichs des Anwendungsbereichs und der Definitionen des Kaufs nach dem DCFR, dem Wiener Warenkauf- Übereinkommen vom 10.4.1980, dem Vorschlag einer Richtlinie vom 8.10.2008 und dem deutschen Recht näher gebracht. Nach einem intensiven Meinungsaustausch konnten sich die Teilnehmer des Seminars in einer leider kuchenfreien Kaffeepause entspannen.
Die letzten zwei Vorträge an diesem Abend beschäftigten sich mit den Verkäufer- und Käuferpflichten sowie dem Gefahrübergang beim Kauf nach dem Wiener- Übereinkommen und dem Vorschlag einer Richtlinie über Rechte der Verbraucher.
Da die Zeit drängte und das Abendessen nicht auf uns wartete, musste die darauf folgende Diskussion, die aufgrund der Müdigkeit und leeren Mägen der Beteiligten zum Teil von Prof. Remien allein geführt wurde, kurz gehalten werden.
Beim gemeinsamen Abendessen wurde dann über die Abendplanung beraten.Trotz der Eiseskälte und des mit Schnee zubedeckten und glatten Weges nach Rothenfels hinein entschloss man sich, dem „heissbegehrten“ und liebgewonnenen Anker einen Besuch abzustatten. Bevor es jedoch auf die winterliche Reise ging, begaben sich alle Teilnehmer des Seminars auf ihre Zimmer, um ihre Betten zu beziehen und sich für einen Moment zurückziehen zu können. Unten in Rothenfels heil angekommen musste man jedoch überraschenderweise feststellen, dass der Anker geschlossen war, so dass man enttäuscht die Gaststätte Bräustüble aufsuchte, um dort den Abend gesellig ausklingen zu lasen. Gegen 23.30 Uhr machte sich die Gruppe auf den Weg zurück zur Burg. Anstatt sich auf die Zimmer zu begeben, um für die Vorträge am nächsten Tag ausgeschlafen zu sein, versammelte sich die Gruppe nach der Ankunft auf der Burg nochmals im „Partykeller“ des Gasthauses, in dem die Seminarteilnehmer, die wissenschaftlichen Mitarbeiter und Herr Prof. Remien in fröhlicher Runde beisammen saßen.
Am nächsten Tag wurde das Seminar nach dem Frühstück pünktlich um 9.30 Uhr mit dem Vortrag über die Widerrufsrechte nach dem DCFR und dem Richtlinienvorschlag vom 8.10.2008 fortgesetzt. Es folgten zwei Präsentationen über die ungerechtfertigte Bereicherung im DCFR und die Kondiktionsarten des deutschen Rechts im Vergleich sowie über die ungerechtfertigte Bereicherung als Rechtsgrundsatz in der Rechtsprechung des EuGH. Nach der Mittagspause wurden den Teilnehmern der gutgläubige Erwerb und die Ersitzung nach den Regeln des DFCR aus rechtsvergleichender (deutscher und bulgarischer) sowie rechtspolitischer Sicht sowie unter Einbeziehung der Kulturgüter- Richtlinie 93/7/EWG vorgestellt, dieses regte die wissenschaftlichen Mitarbeiter zu einer lebhaften Diskussion an. Im Anschluss wurde das Thema der „Schadensersatzklagen wegen Verletzung des EG- Wettbewerbsrechts- vom Weißbuch KOM(2008) zum Rechtsakt welchen Inhalts? – Analyse, Kritik, Verhältnis zum DCFR und Stellungnahme“ vorgestellt. Auch diese Präsentation regte zu einer äußerst meinungsunterschiedlichen Diskussion an.
Geschwächt durch die interessanten Vorträge und die aufschlussreichen Diskussionen begab man sich zu einer längeren Kaffeepause, bei der diesmal der Kuchen nicht fehlte… Bevor das Seminar fortgesetzt wurde, posierte die Seminargruppe nach der Kaffeepause für das obligatorische Gruppenfoto auf der Treppe.
Der letzte spannende Vortrag des Seminares behandelte die Kreditsicherungsmöglichkeiten für Warenkredit und Geldkredit nach den Regeln über Mobiliarsicherheiten nach dem DCFR –Grundzüge und Analyse aus rechtsvergleichender (insbesondere deutscher und rumänischer) Sicht unter Berücksichtigung der Vertragsbruchrechtsprechung. Mit diesem Vortrag und der darauffolgenden Diskussion endete eine wissenschaftlich aufschlussreiche und zugleich harmonische, sehr angenehme Seminarfahrt.
Herr Prof. Remien wertete zum Abschluss noch das Seminar aus und bedankte sich bei den Seminarteilnehmern für die interessanten Vorträge und die Teilnahme an den Diskussionsrunden. Auch gab er den Teilnehmern Tipps für künftige Vorträge mit auf den Heimweg und wünschte uns allen eine gute Heimreise.
Vanessa Guzek