Wintersemester 2008/09
Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2008/2009
0220600 Vorlesung: Bezüge des Staatsrechts zum Völker- und Europarecht (P, ER, Nf ÖR)
2 SWS, Fr., 9.00 – 11.00 Uhr, HS I (AU) Beginn: 17.10.2008
Die zunehmende Verdichtung internationaler Beziehungen führt für den einzelnen Staat zu einer Vielfalt von „Gemengelagen“ nationaler und internationaler Rechtsnormen, die im konkreten Fall Geltung beanspruchen. Die Vorlesung behandelt daher das Beziehungsgeflecht zwischen (deutschem) Staatsrecht und dem Europa- und Völkerrecht (einschließlich des Rechts der internationalen Organisationen). Erörtert werden die Rechtsquellen des Europa- und des Völkerrechts und ihr innerstaatlicher Vollzug sowie die Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland an der Schaffung supranationaler und internationaler Rechtsnormen. Besonderes Augenmerk gilt der Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Union, den Europarat (nebst EMRK), in die NATO und in die Vereinten Nationen.
Literaturempfehlung:
Geiger, Grundgesetz und Völkerrecht, 3. Aufl. 2002; Schweitzer, Staatsrecht III, 9. Aufl. 2008
(i.E.); Streinz, Verfassungsrecht III, 2008 (i.E.).
Weitere Literaturempfehlungen folgen in der ersten Vorlesungsstunde.
0221500 Vorlesung: Grundzüge des Europarechts (P, ER, SEWIR, Nf ÖR)
3 SWS, Do., 13.00 – 16.00 Uhr, HS 224 Beginn: 16.10.2008
Die Vorlesung behandelt zunächst die geschichtliche Entwicklung der europäischen Integration. Sodann werden die rechtlichen Grundlagen des Europarechts dargestellt (insbes. die Organisationsstruktur der Europäischen Union, die Organe und Institutionen der Europäischen Gemeinschaft, die Rechtsquellen und Rechtsakte der EU/EG und ihr Verhältnis zum deutschen Recht). In diesem Zusammenhang werden auch die Grundrechtsbindung von EU/EG sowie der Rechtsschutz durch die Europäische Gerichtsbarkeit erörtert. Zudem wird ein Überblick über die Unionsbürgerschaft und die Grundfreiheiten des EG-Vertrages gegeben. Die Änderungen, die voraussichtlich durch den Vertrag von Lissabon anstehen, werden stets in Bezug genommen.
Literaturempfehlung:
Haratsch/Koenig/Pechstein, 5. Aufl. 2006 (6. Aufl. 2008 i.E.); Streinz, Europarecht, 8. Aufl.
2008.
Weitere Literaturempfehlungen folgen in der ersten Vorlesungsstunde.
0258500 Vorlesung: Internationales Vertragsrecht (S 7, Nf ÖR)
2 SWS, Do., 18.00-20.00 Uhr, HS II (AU) Beginn: 16.10.2008
Völkerrechtliche Verträge stellen eine wichtige Rechtsentstehungsquelle des Völkerrechts dar. Ziel der Veranstaltung ist es daher, das Recht der völkerrechtlichen Verträge kennen zu lernen. Schwerpunkt bildet dabei vor allem das Wiener Übereinkommen über das Recht der 2 Verträge (1969). Zudem werden die Wiener Konvention über das Recht der Verträge zwischen Staaten und internationalen Organisationen und zwischen internationalen Organisationen (1986) sowie die Wiener Konvention über die Staatennachfolge in Verträge (1978) in den Blick genommen. Thematisch werden unter anderem behandelt: Abschluss, Auslegung, Ungültigkeit, Rücktritt und Kündigung von sowie Vorbehalte zu und Sukzession in völkerrechtliche(n) Verträge(n).
Literaturempfehlung:
Dahm/Delbrück/Wolfrum, Völkerrecht, Band I/3, 2. Auf. 2002, 4. Teil, 1. Abschnitt: Das
Recht der völkerrechtlichen Verträge, S. 511 ff.; Heintschel von Heinegg, Die
völkerrechtlichen Verträge als Hauptrechtsquelle des Völkerrechts, in: Ipsen, Völkerrecht, 5.
Aufl. 2004, S. 112 ff.
Weitere Literaturempfehlungen folgen in der ersten Vorlesungsstunde.
0284410 Studienarbeitsseminar „Das deutsche Außenstaatsrecht und die Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes“ (S 7)
2 SWS, verblockt am 12. und 13. Dezember 2008, HS 308a
Im Wintersemester 2008/2009 biete ich ein Studienarbeitsseminar im Schwerpunktbereich 7 zu Fragen des deutschen Außenstaatsrechts und der Völkerrechtsfreundlichkeit desGrundgesetzes an. Im Mittelpunkt des Seminars sollen zentrale Entscheidungen de Bundesverfassungsgerichts seit dem Jahr 1951 stehen, die im Schwerpunkt Fragen des Völkerrechts betreffen.
Das Studienarbeitsseminar findet als Blockveranstaltung am 12. Dezember 2008 und am 13. Dezember 2008 im Seminarraum 308a (Alte Universität) statt. Eine genaue Zeitplanung wird noch bekannt gegeben.
Erwartet wird ein Referat von 20 Minuten; der Zeitrahmen ist streng zu beachten. Bitte stellenSie den anderen Teilnehmern eine Gliederung und gegebenenfalls ein Thesenpapier zu Ihrem Referat als „Tischvorlage“ zur Verfügung. Der Einsatz von Folien, Powerpoint- Präsentationen etc. ist erlaubt, aber nicht erforderlich. Im Anschluss an das Referat ist eine ca.
25-minütige Diskussion vorgesehen.
Vorbesprechung und Themenvergabe haben bereits stattgefunden. Es sind keine Plätze mehr
zu vergeben.
Einige Hinweise zur Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit finden Sie hier.
Klausurübungen für Examenssemester (Klausuren an Samstagen)
Im Rahmen der Klausurübungen für Examenssemester stelle ich eine Klausur aus dem Gebiet
des Öffentlichen Rechts.
Die Klausur findet am 8. November 2008, 9.15-14.15 Uhr, im HS I (Alte Universität) statt.
Die Besprechung der Klausur erfolgt am Mittwoch, dem 19. November 2008, von 14-16 Uhr
im HS II (Alte Universität).