Intern
Lehrstuhl für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht

Wintersemester 2015/16

Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2015/16

Vorlesung: Grundkurs Öffentliches Recht I (mit Zulassungsklausur für die Zwischenprüfung)
[P, NfÖ: Teilnehmer L-Z]

4 SWS, Mo, 12-14 Uhr, und Mi, 10-12 Uhr, jeweils HS 216

Beginn: 14.10.2015

[Vorstellung des Grundkurses in der Einführungsveranstaltung für Erstsemester am 12.10.2015]

Gegenstand des Grundkurses Öffentliches Recht I ist das Staatsorganisationsrecht. Im Rahmen der Vorlesung werden zum einen die Grundentscheidungen der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland - Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat, Republik und Sozialstaat - unter Berücksichtigung sowohl historischer als auch europarechtlicher Aspekte behandelt. Zum anderen werden die Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident, Bundesverfassungsgericht) und ihre wesentlichen Aufgaben und Zuständigkeiten näher beleuchtet. Die Vorlesung befasst sich auch mit der politischen Bedeutung des Staatsrechts für die Verfassungswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland. Neben der thematischen Vermittlung der Materie werden kleine Übungsfälle gestellt und bearbeitet.

Literaturempfehlung:

TextausgabeDreier/Wittreck, Grundgesetz, 10. Aufl. 2015.
LehrbücherDegenhart, Staatsrecht I, 31. Aufl. 2015; Ipsen, Staatsrecht I, 27. Aufl. 2015; Michael/Morlok, Staatsorganisationsrecht, 2. Aufl. 2015.
KommentierungSodan (Hrsg.), Grundgesetz, Kompakt-Kommentar, 3. Aufl. 2015.

Weitere Literaturempfehlungen folgen in der ersten Vorlesungsstunde. Inhalts- und Literaturübersicht sowie Folien zur Vorlesung werden unter "WueCampus2" bereitgestellt.

 

Vorlesung: Bezüge des Staatsrechts zum Völker- und Europarecht (P, ER, NfÖ)

2 SWS, Mi, 12-14 Uhr, HS 224

Beginn: 14.10.2015

Die zunehmende Verdichtung internationaler Beziehungen führt für den einzelnen Staat zu einer Vielfalt von "Gemengelagen" nationaler und internationaler Rechtsnormen, die im konkreten Fall Geltung beanspruchen. Die Vorlesung behandelt daher das Beziehungsgeflecht zwischen (deutschem) Staatsrecht und dem Europa- und Völkerrecht. Erörtert werden die Rechtsquellen des Europa- und des Völkerrechts und ihr innerstaatlicher Vollzug sowie die Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland an der Schaffung supranationaler und internationaler Rechtsnormen. Besonderes Augenmerk gilt der Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Union und die Vereinten Nationen.

Literaturempfehlung:

Calliess, Staatsrecht III, 2014; Geiger, Grundgesetz und Völkerrecht, 6. Aufl. 2013; Sauer, Staatsrecht III, 3. Aufl. 2015.

Weitere Literaturempfehlungen folgen in der ersten Vorlesungsstunde. Inhalts- und Literaturübersicht sowie Folien zur Vorlesung werden unter "WueCampus2" bereitgestellt.

 

Vorlesung: Internationale Organisationen einschließlich Internationale Gerichtsbarkeit (S 7, NfÖ - mit studienbegleitender Leistungskontrollklausur)

2 SWS, Mo, 8-10 Uhr, HS 224

Beginn: 12.10.2015

Die Vorlesung behandelt das Recht der Internationalen Organisationen. Neben einem Überblick über Geschichte, Entwicklung und Bedeutung der Internationalen Organisationen werden folgende Themengebiete erörtert: Mitgliedschaft in und Rechtsstellung von Internationalen Organisationen sowie Organe, Aufgaben, Befugnisse und Finanzierung von Internationalen Organisationen. Einen Schwerpunkt bildet hierbei das Recht der Vereinten Nationen und des Europarates. Ferner werden wichtige Aspekte der Internationalen Gerichtsbarkeit besprochen.

Literaturempfehlung:

Klein/Schmahl, Die Internationalen und die Supranationalen Organisationen, in: Graf Vitzthum/Proelß (Hrsg.), Völkerrecht, 6. Aufl. 2013, S. 237-349.

Weitere Literaturempfehlungen folgen in der ersten Vorlesungsstunde. Inhalts- und Literaturübersicht sowie Folien zur Vorlesung werden unter "WueCampus2" bereitgestellt.

 

Seminar: "Das Recht auf Leben nach Art. 2 EMRK"
(S 7)

2 SWS, Blockveranstaltung am 30./31.10.2015

Im Wintersemester 2015/16 biete ich ein studienbegleitendes Seminar im Schwerpunktbereich 7 und ein Seminar im Rahmen des Begleit- und Aufbaustudiums zum Europäischen Recht zu dem Generalthema "Das Recht auf Leben nach Art. 2 EMRK" an. Im Mittelpunkt des Seminars stehen grundlegende und aktuelle Aspekte des Menschenrechts auf Leben nach der Judikatur des EGMR.

Das Seminar, in dem die Seminararbeiten mündlich präsentiert und diskutiert werden, findet verblockt am 30./31. Oktober 2015 im HS IV (AU) statt.

Vorbesprechung und Themenvergabe haben bereits stattgefunden. Für die Teilnehmer des Schwerpunktbereichs 7 sind keine Plätze mehr zu vergeben. Studierende des Begleit- und Aufbaustudiums können nach Rücksprache noch als Seminarteilnehmer angenommen werden.

 

Klausuren im Schwerpunktbereich 7

Im Wintersemester 2015/16 biete ich im S 7 folgende Klausuren nach der StPrO 2008 an:

  • Studienbegleitende Klausur im Schwerpunktbereich 7 (Recht der Internationalen Organisationen einschl. Internationaler Gerichtsbarkeit)
  • Studienabschließende Klausur im Schwerpunktbereich 7 (völkerrechtlicher Teil)

Die verbindliche Anmeldung zu den Klausuren hat bereits stattgefunden. Es sind keine Anmeldungen mehr möglich.

 

Caen-Würzburg-Seminar in Straßburg/Würzburg

Vom 21. bis 28. Februar 2016 wird die Juristische Fakultät der Universität Würzburg unter meiner Leitung das traditionelle deutsch-französische Seminar zusammen mit Dozenten und Studierenden der französischen Partneruniversität in Würzburg veranstalten. In diesem Rahmen ist auch eine Exkursion nach Straßburg mit einem Besuch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geplant. Das Leitthema des Seminars 2016, das teilweise in Straßburg und teilweise in Würzburg stattfinden wird, lautet: "Der Einfluss der EMRK auf das nationale Recht" ("L'influence de la Convention EDH sur les droits internes"). Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ankündigung unter "Aktuelles".

Es sind noch Plätze zu vergeben! Bei Interesse wenden Sie sich bitte an
l-europarecht@jura.uni-wuerzburg.de.