Änderungen durch "Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche"
23.03.2021Am 18.03.2021 ist die Neufassung von § 261 StGB in Kraft getreten. Künftig kommt es insbesondere nicht mehr darauf an, dass der Gegenstand aus einer bestimmten Katalogtat herrührt.
Zum Hintergrund und zum Gesetzgebungsprozess siehe: https://kripoz.de/Kategorie/gesetzentwuerfe/geldwaesche-gesetzentwuerfe/