Remonstrationen und zugelassene Hilfsmittel für Klausuren
15.06.2012Bitte beachten Sie die neue Rubrik "Wichtige Hinweise" auf der Homepage. Zwingende formale Vorgaben für einen Antrag auf Neubewertung von schriftlichen Prüfungsleistungen (Remonstrationen), die anderorts auf der Homepage befanden und Hinweise zu den zugelassenen Hilfsmitteln bei Klausuren wurden nun an zentraler Stelle zusammengefasst.