VerbandssanktionenG - Stellungnahme des Deutsche Strafverteidiger e.V.
18.06.2020Die Bundesregierung hat am 16.6.2020 den Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft" beschlossen. Der Gesetzesentwurf verfolgt das Ziel, die Sanktionierung von Verbänden, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage zu stellen. Bis zum 12.6.2020 waren Verbände und Experten dazu aufgerufen, zu dem im April veröffentlichten Referentenentwurf Stellung zu nehmen, wovon im erheblichen Umfang Gebrauch gemacht wurde (vgl. LTO v. 16.06.20 20 "...Stellungnahmen bis Freitag, Regierungsentwurf am Dienstag..."). U.a. ist die Stellungnahme Nr. 2/2020 des Gesetzgebungsausschusses des Deutsche Strafverteidiger e.V. erschienen, dem Prof. Dr. Frank Peter Schuster als Wissenschaftlicher Beirat angehört. Nun müssen Bundestag und Bundesrat den Gesetzentwurf beraten.