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Lehrstuhl Prof. Dr. Suerbaum

Vita

Curriculum Vitae

Prof. Dr. Joachim Suerbaum  

Lehrstuhl für Öffentliches Recht,
insbesondere Verwaltungsrecht

Prof. Dr. Joachim Suerbaum wurde 1965 in Münster geboren. Er studierte als Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes Rechtswissenschaft und Anglistik an der Ruhr-Universität Bochum. Während des Studiums nahm er an einem Austauschprogramm der Juristischen Fakultät mit der St. Louis University School of Law/USA teil. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen war Suerbaum als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ruhr-Universität Bochum tätig. Als Referendar absolvierte er Wahlstationen in New York in der Rechtsabteilung einer Bank sowie beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. Auf letzterer Stage gehen auch sein Interesse für das lange kaum entdeckte öffentliche Stiftungsrecht und die Idee zu einem Handbuch zurück (Stiftung und Aufsicht, 2001, mit B. Andrick). Seit 1991 ist Suerbaum zudem nebenamtlich Dozent an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Westfalen-Ruhr tätig.

Im Anschluss an das Assessorexamen wurde Suerbaum im WS 1996/1997 mit einer verfassungs- und europarechtlichen Arbeit promoviert. Die Dissertation behandelt „Die Kompetenzverteilung beim Verwaltungsvollzug des Europäischen Gemeinschaftsrechts in Deutschland“. Als Assistent am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verfassungsgeschichte von Prof. Dr. Dr. h.c. Rolf Grawert habilitierte sich Suerbaum im Juni 2002 in Bochum mit einer Schrift über die „Staatsaufsicht unter dem Grundgesetz“ und erwarb die venia legendi für Öffentliches Recht einschließlich Europarecht. Nach der Habilitation nahm er zwei Gastdozenturen in Ungarn (2002 und 2004) wahr und widmete sich einem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Forschungsvorhaben zu den Allgemeinen Lehren des Europäischen Grundrechtsschutzes.

Seit 2004 ist Prof. Suerbaum Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht an der Universität Würzburg. Er ist u.a. Mitglied der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer und des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und seit 2009 Vertrauensdozent der Studienstiftung des Deutschen Volkes. Prof. Suerbaum wurde im  2005, 2011 und erneut 2018 durch den Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst in den Landesausschuss für Stiftungswesen berufen. Seit Oktober 2020 ist Prof. Suerbaum Dekan der Juristischen Fakultät.

Prof. Suerbaum ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Kommunaljurist“ und der Schriftenreihe „Kommunalrecht – Kommunalverwaltung“. Forschungsschwerpunkte sind das Verfassungsrecht, das Allgemeine Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht, das Öffentliche Wirtschaftsrecht, das Kommunalrecht und das Stiftungsrecht. Aktuelle Publikationen umfassen Kommentierungen zum Grundgesetz, zum Revisionsrecht und zum öffentlichen Stiftungsrecht. Weitere Veröffentlichungen sind dem Recht der öffentlichen Unternehmen und der Kommunalwirtschaft gewidmet. Jüngste Projekte haben Großkommentierungen des Art. 91e GG, des Verwaltungsverfahrensrechts sowie des Bayerischen Kommunalrechts, das Stiftungsrecht und die kommunale Rechtsgestaltung zum Gegenstand.