Promotion
Voraussetzungen der Promotion
Die Voraussetzungen der Promotion regelt die Promotionsordnung für die Juristische Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 12. August 2009. Danach ist u.a. Zulassungsvoraussetzung, dass der Bewerber die Erste oder Zweite Juristische Staatsprüfung mindestens mit der Note „vollbefriedigend“ bestanden haben muss (§ 5 I Nr. 2 PromO). Ausnahmsweise ist von diesem Erfordernis bei besonders qualifizierten Bewerbern gem. § 5 III PromO eine Befreiung durch den Promotionsausschuss möglich.
Den Text der zur Zeit gültigen Promotionsordnung finden Sie hier.
Thema des Promotionsvorhabens
Mögliche Themen eines Promotionsvorhabens bei Prof. Suerbaum sind nicht auf die aktuellen Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhlinhabers beschränkt. Das Thema kann vielmehr aus dem Öffentlichen Recht (Staatsrecht und Verwaltungsrecht, Prozessrecht) in seiner gesamten Breite einschließlich des Europarechts (insbesondere Europäischer Grundrechtsschutz, Institutionen, Rechtsquellen, Beihilferecht, Europäisches Verwaltungsrecht) gewählt werden. Zusätzlich besteht die Gelegenheit zur Wahl eines Dissertationsthemas aus dem Stiftungsrecht.
Promotionsanfragen
Vor der Vereinbarung eines Gesprächstermins hinsichtlich eines Promotionsvorhabens (Tel. 0931 / 31-82899) wird um die Einreichung eines kurzen Lebenslaufs sowie Kopien der Studiennachweise und Examenszeugnisse gebeten.
Der Doktorand muss sich intensiv und über einen nicht unerheblichen Zeitraum mit dem Thema seiner Dissertation befassen. Es ist daher im Interesse des Doktoranden nachdrücklich zu empfehlen, in ein Gespräch mit dem Ziel der Annahme als Doktorand nicht ohne konkrete Vorstellungen über ein mögliches Promotionsvorhaben zu gehen. Selbstverständlich findet über die Themenwahl eine ausführliche Besprechung und Beratung statt.
Prof. Dr. Joachim Suerbaum
Lehrstuhl für Öffentliches Recht,
insbesondere Verwaltungsrecht
Domerschulstr. 16
97070 Würzburg
Tel. 0931/31-82899
Fax 0931/31-82993
E-Mail: suerbaum(at)jura.uni-wuerzburg.de