Dürfen Unternehmen Gutes tun?
25.04.2018Mit dieser auf den ersten Blick provokant trivialen Frage beschäftigte sich die spanische Gastwissenschaftlerin Dr. Paula Del Val Talens am Mittwoch, den 18.04.2018, um 18 Uhr c.t. im Rahmen eines rechtsvergleichenden Vortrages zu gesellschaftsrechtlichen Fragen aus Sicht verschiedener Rechtsordnungen wie z.B. der US-amerikanischen oder der italienischen.
Im Zentrum ihrer differenzierten Analyse setzte sich Dr. Paula Del Val Talens mit den verschiedenen Regularien zu Spenden und Sponsoring-Aktivitäten auseinander. Auf letztere kommt es vor allem dann an, wenn Gesellschaftsorgane mit den Einlagen der Gesellschafter Gutes tun möchten. Schnell zeigte sich, dass diese Variante des principal-agent-Problems keineswegs mit pauschalen Lösungen zu bewältigen ist, weder in der deutschen noch in ausländischen Rechtsordnungen. Zwar können der Unternehmensgegenstand und der Zweck einer Gesellschaft grundlegend Aufschluss darüber geben, ob in dieser Gesellschaft mit Gewinnerzielungsabsicht oder ausschließlich zur Förderung des Gemeinwohls gearbeitet werden soll. Dennoch verbleiben Fragen bei Unternehmensformen, die dem Grunde nach gewinnorientiert arbeiten, aber bei guter Geschäftslage auch ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden wollen. Prof. Christoph Teichmann warf in seinem ergänzenden Vortrag die Frage auf, ob gerade für diese Fälle eine neue, hybride Gesellschaftsform angedacht werden sollte.
Die sich anschließende Diskussion vermochte offene Fragen zu klären, angesprochene Themen zu vertiefen und den Weg zum weiteren akademischem Austausch zu weisen, nicht nur – aber auch – im Rahmen des freundlicherweise vom Siebold-Collegium organisierten Empfangs zum Abschluss des internationalen Abends.