Gesetzentwurf für neue Rechtsform übergeben
17.10.2024Am 10.09.2024 übergab eine vom Bundestag beauftragte Professorengruppe unter Beteiligung von Professor Teichmann den Entwurf eines Gesetzes für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen an die Berichterstatter.
V.l.n.r.: Dr. Noah Neitzel, Mitautor des Entwurfs; Dr. Günter Krings, CDU, rechtspol. Sprecher der Unionsfraktion; Prof. Dr. Simon Kempny, Mitautor des Entwurfs; Katharina Beck, GRÜNE, Berichterstatterin für die neue Rechtsform; Esra Limbacher, SPD, Berichterstatter für die neue Rechtsform; Prof. Dr. Anne Sanders, federführende Mitautorin des Entwurfs; Prof. Dr. Christoph Teichmann, Mitautor des Entwurfs; Otto Fricke, FDP, Berichterstatter für die neue Rechtsform
Bildquelle: Stiftung Verantwortungseigentumantwortungseigentum
Bereits im Frühjahr 2024 wurde eine Gruppe von Wissenschaftlern, darunter auch Professor Teichmann, von den zuständigen Berichterstattern der Regierungsfraktionen des Deutschen Bundestages mit der Aufgabe betraut, einen Gesetzentwurf für eine Rechtsform mit Vermögensbindung zu erarbeiten. Dieser akademische Gesetzentwurf einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) ist nunmehr im September 2024 bei Mohr Siebeck erschienen und dort open access abrufbar. Link
Der Gesetzentwurf wurde am 10.09.2024 im Rahmen eines Symposiums im Bundestag durch Frau Professorin Sanders, Herrn Professor Kempny (beide Uni Bielefeld) und Herrn Professor Teichmann vorgestellt und im Anschluss feierlich an die Abgeordneten übergeben.
Unter den Begriffen „Verantwortungseigentum“ und „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ wird schon seit Längerem die Einführung einer neuen Rechtsform(-variante) diskutiert. Auch in den Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung hat die Thematik Einzug gefunden. Der akademische Entwurf soll einen Beitrag zur Debatte leisten, indem er einen Vorschlag als eigene Rechtsform unterbreitet.
Ein ausführlicher Bericht zum Symposium findet sich hier. Zudem kann die Veranstaltung bei YouTube nachgesehen werden.