Hilfsmittelbekanntmachung
Als fachspezifische Hilfsmittel sind für Klausuren, die unter der Aufsicht der Juniorprofessur für Privatrecht (Prof. Dr. Wiebke Voß, LL.M. (Cambridge)) geschrieben werden, die einschlägigen Gesetzestexte sämtlicher Verlage zugelassen. Hinsichtlich der Zulässigkeit von Markierungen und Kommentierungen in diesen Texten findet die Regelung für die Erste Juristische Staatsprüfung Anwendung.
Bitte beachten Sie die dortige jeweils aktuelle Hilfsmittelbekanntmachung sowie auch die Hinweise dazu auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamtes.
Ergänzender Hinweis:
Mit Blick auf die zugelassenen Hilfsmittel im Rahmen der studienabschließenden Klausur wird auf die allgemeine Hilfsmittelbekanntmachung zum Schwerpunktbereichsstudium hingewiesen.