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Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Weber

Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Weber

Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Weber, geboren 1958 in Paris, hat an den Universitäten Mainz und Dijon Rechtswissenschaften und Romanistik studiert. Die wissenschaftliche Ausbildung im Anschluß an das zweite juristische Staatsexamen im Jahre 1986 erfuhr er am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozeßrecht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz bei Prof. Dr. Horst Konzen. Der Habilitation Anfang 1999 folgten zunächst Lehrstuhlvertretungen an der Universität zu Köln und der Ruhr-Universität Bochum. Im Sommersemester 2000 übernahm Professor Weber an der Julius-Maximilians-Universität die Vertretung des C-4 Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht, auf den er zum Wintersemester 2000/2001 berufen wurde. Einen Ruf auf eine C-3 Professur für Bürgerliches Recht an der Ruhr-Universität Bochum hat er abgelehnt. Professor Weber war vom 1.10.2008 bis 30.9.2010 Dekan der Juristischen Fakultät. Er ist der Beauftragte der Fakultät für den Austausch mit der Faculté de Droit der Université de Caen-Normandie. 2017 wurde ihm von der Université de Caen-Normandie der Titel eines doctor honoris causa verliehen. Die Interessen Professor Webers gelten in Forschung und Lehre dem Bürgerlichen Recht, dem deutschen und europäischen Arbeitsrecht und dem Gesellschaftsrecht.