Info-Brief zum digitalen Transparenzregister
10.08.2020Das Transparenzregister soll offengelegen, wer auf deutsche Unternehmen wesentlichen Einfluss ausüben kann (der sog. „wirtschaftlich Berechtigte“). Einzutragen sind beispielsweise alle Gesellschafter, die über mehr als 25 % der Kapitalanteile oder der Stimmrechte verfügen. Das Transparenzregister wird als Online-Register geführt (www.transparenzregister.de). Zum Jahresende 2019 ist eine Neufassung der gesetzlichen Grundlagen in Kraft getreten, die künftig eine Einsichtnahme durch jedermann ermöglicht. In diesem Beitrag erläutert Prof. Dr. Christoph Teichmann die Verpflichtungen, die damit auf die Unternehmen zukommen, und die datenschutzrechtlichen Bedenken, denen die Regelung ausgesetzt ist.
Der Info-Brief steht unter folgendem Link zum Download zur Verfügung.