Antrag zur Anrechnung von Leistungsnachweisen
Anrechnung von Leistungsnachweisen aus Lehrveranstaltungen anderer Studiengänge
Leistungsnachweise aus Lehrveranstaltungen anderer Studiengänge an inländischen oder ausländischen Universitäten sind im Umfang bis zu 6 Semesterwochenstunden anrechenbar, sofern sie fachlich gleichwertig sind. Über die Anrechenbarkeit entscheidet auf Antrag der Studien- und Prüfungsausschuss.
Leistungsnachweise aus dem "Begleitstudium im Europäischen Recht" an der Universität Würzburg sind bis zu 12 SWS anrechenbar. Bei abgeschlossenem Begleitstudium reicht das Abschlusszeugnis als Nachweis.