Intern
    Aufbaustudiengang Europäisches Recht (LL.M. Eur.)

    Antrag zur Anrechnung von Leistungsnachweisen

    Anrechnung von Leistungsnachweisen aus Lehrveranstaltungen anderer Studiengänge


    Leistungsnachweise aus Lehrveranstaltungen anderer Studiengänge an inländischen oder ausländischen Universitäten sind im Umfang bis zu 6 Semesterwochenstunden anrechenbar, sofern sie fachlich gleichwertig sind. Über die Anrechenbarkeit entscheidet auf Antrag der Studien- und Prüfungsausschuss.

    Leistungsnachweise aus dem "Begleitstudium im Europäischen Recht" an der Universität Würzburg sind bis zu 12 SWS anrechenbar. Bei abgeschlossenem Begleitstudium reicht das Abschlusszeugnis als Nachweis.

    Antragsformular