Studiengang
Der Aufbaustudiengang „Europäisches Recht“ soll qualifizierten inländischen und ausländischen Absolventinnen und Absolventen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften oder vergleichbarer universitärer Studiengänge die Möglichkeit bieten, über ihre Grundausbildung hinaus eine vertiefte Zusatzausbildung im Europäischen Recht zu erlangen.
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