Der Ablauf Ihres Aufbaustudiums
Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester. Davon entfallen zwei Semester auf den Besuch von Lehrveranstaltungen und den Erwerb entsprechender Leistungsnachweise. Das dritte Semester dient der Anfertigung der Magisterarbeit.
Das aktuelle Studienprogramm des Aufbaustudiums wird rechtzeitig vor der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters festgesetzt und bekannt gemacht, wobei der Studien- und Prüfungsausschuss besondere Schwerpunkte (z.B. „Europäisches Wirtschaftsrecht“ - SEWIR) zur Wahl stellen kann. Die einzelnen Lehrveranstaltungen können Sie aus dem Studienprogramm selbst im nötigen Umfang auswählen.
Die speziellen Lehrveranstaltungen für den Aufbaustudiengang finden in der Regel in kleineren Gruppen statt. Sie werden ganz überwiegend in deutscher, z. T. aber auch in englischer Sprache abgehalten. Zudem werden Einführungen in die Rechtsordnungen anderer Mitgliedstaaten in der jeweiligen Landessprache angeboten.