Intern
    Aufbaustudiengang Europäisches Recht (LL.M. Eur.)

    Erwerb des Grades eines Magisters des Europäischen Rechts (LL.M.Eur.)

     


    Wenn Sie die erforderlichen Leistungsnachweise aus den Lehrveranstaltungen (vgl. Leistungsnachweise) erbracht haben, werden Sie auf Antrag zur Magisterarbeit zugelassen. Durch die Anfertigung dieser Arbeit sollen Sie nachweisen, dass Sie über vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet des Europäischen Rechts verfügen und fähig sind, ein ausgewähltes Rechtsproblem unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten selbständig zu bearbeiten.

    Nach Ihrer Zulassung wird das Thema der Magisterarbeit durch ein vom Studien- und Prüfungsausschuss bestimmtes Mitglied des Lehrkörpers des Aufbaustudiengangs festgelegt. Die Bearbeitungszeit soll grundsätzlich vier Monate nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf maximal sechs Monate ist in begründeten Fällen auf Antrag möglich. Nach Abgabe wird die Magisterarbeit von zwei Prüfern begutachtet und bewertet.

    Die Magisterprüfung ist insgesamt bestanden, wenn sowohl die erforderlichen Leistungsnachweise erbracht sind als auch die Magisterarbeit bestanden ist. Die Gesamtnote der Magisterprüfung wird je zur Hälfte aus der Durchschnittsnote der einzelnen Leistungsnachweise und der Note der Magisterarbeit ermittelt.
    Nach dem Bestehen der Magisterprüfung verleiht der Dekan der Juristischen Fakultät der Kandidatin oder dem Kandidaten den akademischen Grad „Magister des Europäischen Rechts“ (Legum Europaearum Magister - LL.M.Eur.).