Qualifikation für den Aufbaustudiengang
Voraussetzung für die Teilnahme am Aufbaustudiengang ist der über- durchschnittliche berufsqualifizierende Abschluss eines Universitätsstudiums in Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften oder in einem vergleichbaren Studiengang.
Eine in der Bundesrepublik Deutschland mit mindestens der Note „befriedigend“ abgelegte Juristische Staatsprüfung erfüllt diese Voraussetzung. Auf Antrag eines am Aufbaustudiengang mitwirkenden Mitglieds der Juristischen Fakultät können im Europäischen Recht besonders qualifizierte Bewerberinnen oder Bewerber vom Erfordernis eines überdurchschnittlichen Abschlusses befreit werden.
Die Lehrveranstaltungen finden überwiegend in deutscher Sprache statt. Ausländische Bewerberinnen und Bewerber mit nichtdeutscher Muttersprache müssen deshalb vor der Einschreibung die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH) ablegen, soweit sie hiervon nicht aufgrund des Erwerbs eines gleichwertigen Zeugnisses befreit sind. Diese Sprachprüfung kann auch an der Universität Würzburg vor Durchführung der Einschreibung abgelegt werden. Die Liste der gleichwertigen Zeugnisse, das Bewerbungsformular für die Sprachprüfung sowie weitere Informationen können im Internet in deutscher Sprache abgerufen werden. Zur Vorbereitung auf die Sprachprüfung wird ein Vorbereitungskurs angeboten, der jeweils im Frühjahr und Herbst während der vorlesungsfreien Zeit stattfindet und sehr zu empfehlen ist.