FAQ
Fragen zum Bewerbungsprozess
1. Wann beginnt und endet der Bewerbungszeitraum?
Der Bewerbungszeitraum für das kommende Wintersemester 2025/26 beginnt am 23.01.2025 und endet am 15.07.2025.
2. Wo kann man sich bewerben?
Die Bewerbung ist online über das Uni-Portal WueStudy möglich.
Sie können sich bereits jetzt auf WueStudy registrieren. Über diesen Account können Sie sich dann während des Bewerbungszeitraums für den Studiengang bewerben.
Hier finden eine Anleitung zur Bewerbung über WueStudy.
In dieser Broschüre finden Sie alle wesentlichen Informationen auf einen Blick.
3. Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?
Die Bewerbung muss folgende Unterlagen umfassen:
- Zeugnis Allgemeine Hochschulreife (beglaubigte Kopie und - falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt - zusätzlich amtlich beglaubigte Übersetzung)
- Zeugnis erster Hochschulabschluss (beglaubigte Kopie und - falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt - zusätzlich amtlich beglaubigte Übersetzung)
- Nachweis über mind. einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung (Original oder beglaubigte Kopie und - falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt - zusätzlich amtlich beglaubigte Übersetzung)
- Sofern notwendig: Nachweis englischer Sprachkenntnisse (Original oder beglaubigte Kopie und - falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt - zusätzlich amtlich beglaubigte Übersetzung)
- Sofern notwendig und bereits erworben: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (Original oder beglaubigte Kopie und - falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt - zusätzlich amtlich beglaubigte Übersetzung) [kann bis zum Ende des 2. Semesters nachgeholt werden]
- Lückenloser Lebenslauf bis zum Zeitpunkt der Antragstellung
4. Welche sprachlichen Voraussetzungen muss man erfüllen, um teilnehmen zu können?
Es bedarf eines Nachweises englischer Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Der Nachweis muss in geeigneter Weise erbracht werden, akzeptiert werden zum Beispiel:
- Zertifikat eines Test of English as a Foreign Language (TOEFL) mit mindestens 72 Punkten im Internet-based Test
- Zertifikat des International English Language Testing System (IELTS) mit mindestens 5,5 Punkten
- Zertifikat des Cambridge English: Advanced (CAE) mit mindestens 160 Punkten
- Zertifikat des Duolingo English Test mit mindestens 100 Punkten
- Zeugnis über den Abschluss eines englischsprachigen Bachelorstudiengangs
5. Was bedeutet die mind. einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung?
Zeitlich: Es ist eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von mind. einem Jahr notwendig. Soweit ein Nachweis über die qualifizierte berufspraktische Erfahrung im wenigstens erforderlichen Umfang zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erbracht wird, ist dieser bis Studienbeginn gegenüber der Juristischen Fakultät zu erbringen; mit der Bewerbung ist in diesem Fall wenigstens eine Darstellung der berufspraktischen Tätigkeit vorzulegen.
Inhaltlich: Die berufspraktische Erfahrung ist dann qualifiziert, wenn sie die im Studium erlangten Qualifikationen voraussetzt und in der Regel nach Abschluss dieses Studiums erworben wurde. Die berufspraktische Erfahrung muss dem Studienziel förderlich sein.
Nachweis: Einzureichen sind Arbeitszeugnisse des Arbeitsgebers, Arbeitsverträge oder andere geeignete Dokumente, aus denen die notwendigen Angaben zum zeitlichen Umfang und zum Inhalt der Tätigkeiten hervorgehen bzw. ableitbar sind. Arbeitszeugnisse bzw. Bescheinigungen über die geleistete Arbeitszeit werden vom Arbeitgeber ausgestellt. Arbeitsverträge liegen der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller selbst vor. Im Übrigen erfolgt die Ausstellung durch die jeweilige Einrichtung, an der die Antragstellerin oder der Antragsteller die Erfahrungen gesammelt hat.
6. Wie kann ich berufspraktische Kompetenzen im Umfang von 30 ECTS Punkten nachweisen?
Zu unterscheiden ist zwischen dem Nachweis einer einjährigen Berufserfahrung und dem Nachweis einer Berufserfahrung, mit dem 30 ECTS angerechnet werden können. Letzterer muss höhere Anforderungen erfüllen. Dies ist erforderlich, wenn der Bachelorabschluss weniger als 210 ECTS-Punkte umfasst. Der Nachweis einer Berufserfahrung, die mit 30 ECTS angerechnet werden kann, muss inhaltlich detaillierter sein. Der Inhalt wird vom Prüfungsausschuss überprüft, um festzustellen, ob Ihre praktische Berufserfahrung für das Studienziel geeignet ist und ob Ihnen 30 ECTS angerechnet werden können. Achten Sie darauf, die folgenden Informationen so detailliert wie möglich anzugeben:
· Legen Sie den Zeitraum Ihrer Beschäftigung fest, d. h. wann haben Sie angefangen, in der Organisation zu arbeiten, und wie lange ist Ihre Beschäftigung? Stellen Sie sicher, dass die angegebenen Daten zeigen, dass Sie die Mindestanzahl an praktischer Berufserfahrung von einem Jahr nach Abschluss Ihres Bachelorstudiums erreicht haben, z. B. Januar 2024 bis heute, Januar 2024 bis Dezember 2024 usw.
· Geben Sie Ihr Fachgebiet und Ihre Berufsbezeichnung an, z. B. Immaterialgüterrecht, Datenschutz, Verbraucherschutzrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht usw. Wenn Sie als Rechtsberater/Berater in einer Organisation arbeiten, können Sie die Fachgebiete angeben, die sich auf Ihre Rolle beziehen. Wenn Ihr Profil auf der Website Ihres Unternehmens verfügbar ist, können Sie für weitere Einzelheiten auch einen Link zu Ihrem Profil angeben.
· Geben Sie eine Beschreibung Ihrer Aufgaben an, z. B. Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung, Rechtsberatung für Mandanten, Vertretung von Mandanten in Straf- oder Zivilverfahren, Durchführung von Rechtsrecherchen und -analysen usw. Bitte beachten Sie, dass dies Beispiele für allgemeine Aufgaben sind. Fügen Sie daher so viele Einzelheiten wie möglich hinzu, je spezifischer, desto besser.
Bitte beachten Sie, dass, wenn dieser Brief nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst ist, auch eine amtlich beglaubigte Übersetzung des Briefs vorgelegt werden muss.
7. Wie weise ich bei einem nicht-juristischen Bachelor juristische Kompetenzen im Umfang von 15 ECTS im Zivil-, Straf- oder öffentlichem Recht nach?
Die Kompetenzen im Zivil-, Straf- oder Öffentlichen Recht sind für die Zulassung verpflichtend nachzuweisen. Sollten Sie noch keine juristischen Vorkenntnisse haben, empfehlen wir die Teilnahme an Kursen, die Grundkenntnisse in den genannten Rechtsgebieten vermitteln. Wir akzeptieren auch den Nachweis der Teilnahme an grundlegenden universitären Rechtskursen (mit Prüfung), wenn diese insgesamt 15 ECTS wert sind. Informationen darüber, welche Kurse wie viele ECTS wert sind, finden Sie an der jeweiligen Universität. Wir benötigen bei Ihrer Bewerbung einen Nachweis über das Bestehen, die Dauer und den Inhalt der von Ihnen gewählten Kurse, insbesondere wenn Ihre Universität bzw. die ausgewählten Kurse nicht dem ECTS System folgen.
8. Welche Anforderungen sind an Beglaubigung und Übersetzung zu stellen?
Eine amtliche Beglaubigung ist eine Bestätigung über die Echtheit z.B. der Fotokopie eines Zeugnisses. Deswegen können nur Beglaubigungen akzeptiert werden, die von einer autorisierten Stelle in der korrekten Form vorgenommen wurden. Ausländische Bescheinigungen müssen von einer anerkannten Stelle übersetzt sein, wenn sie nicht in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch sind. Bei Masterstudiengängen werden nur Dokumente in deutscher und englischer Sprache akzeptiert.
9. Muss ich von sämtlichen Bewerbungsunterlagen beglaubigte Kopien einreichen?
Nein, nur für die Bildungsnachweise sind beglaubigte Kopien notwendig. Wir benötigen eine beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses über die Allgemeine Hochschulreife und Ihres Zeugnisses über den ersten Hochschulabschluss.
Die Nachweise über ausreichende Sprachkenntnisse und eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung können als Original an uns gesandt werden.
10. Erhalte ich meine Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens zurück?
Wir sind verpflichtet Ihre Bewerbungsunterlagen aufzubewahren und können daher auch nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens keine Dokumente zurückschicken. Bitte senden Sie uns daher von Dokumenten, die Sie erneut benötigen, nur beglaubigte Kopien und keine Originale.
11. Wie lange dauert es, bis ich erfahre, ob ich zum Studiengang zugelassen werde oder nicht?
Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen erfahren Sie in der Regel nach 3 bis 4 Wochen, ob Sie zugelassen sind oder nicht.
Fragen zum Studiengang
12. In welchem Format finden die Veranstaltungen des Studiengangs statt? Präsenz/hybrid/online?
Aktuell finden alle Veranstaltungen in Präsenz statt, teilweise können wir diese auch online anbieten.
13. Was sind die Vorlesungszeiten? Zu welchen Terminen finden die Veranstaltungen statt?
Es handelt sich hierbei um ein berufsbegleitendes Studium. Dies bedeutet, dass unter der Woche Vorlesungen in der Regel nach 18 Uhr und sonst teilweise verblockt auch an Samstagen angeboten werden.
14. Gibt es eine Anwesenheitspflicht für die Veranstaltungen?
Die Anwesenheit in der Vorlesung ist rein fakultativ und wird nicht erfasst. Lediglich für die Klausuren ist eine Präsenz vor Ort erforderlich. Etwas anderes gilt, falls der theoretische Teil des Fachanwalts IT-Recht erlangt werden möchte.
15. Mein 3. Semester reicht nicht für meine Masterarbeit?
Der Regelstudienplan sieht vor, dass Sie im 3. Semester Ihre Masterarbeit erstellen und abgeben. Außerdem muss bis zum Ende des 3. Semesters Ihre Masterarbeit auch korrigiert und Ihr Abschlusskolloquium ablegt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Korrektur einige Wochen dauern kann und es ggf. nicht in Ihrer Hand liegt, wann Sie Ihr Abschlusskolloquium ablegen können. Dies alles kann unter Umständen dazuführen, dass Sie bereits am Ende des 2. Semesters mit Ihrer Masterarbeit anfangen müssen, um rechtzeitig fertig zu werden. Da dieser Weg jedoch vielleicht nicht für alle Studierenden bewältigbar ist, bieten wir Ihnen folgende Alternative an:
Falls Sie Ihre Masterarbeit und Ihr Abschlusskolloquium nicht rechtzeitig während des 3. Semesters abschließen können, können Sie sich ohne weitere Studiengebühren für ein 4. Semester bei uns immatrikulieren. Lediglich der Semesterbeitrag der Universität Würzburg ist dann noch zu erbringen (ca. 160€).
16. Wie lange dauert es bis ich mein Masterabschlusszeugnis bekomme?
Nachdem Sie den Antrag auf Ausstellung eines Abschlusszeugnisses (siehe Formulare hier) beim Prüfungsamt gestellt haben, kann es Erfahrungswerten nach ein bis zwei Monate dauern bis Sie Ihr Zeugnis erhalten.
17. Gibt es eine Stipendienmöglichkeit?
Bisher gibt es leider keine Stipendienmöglichkeit. Allerdings sind wir gerade daran ein solches in Zukunft anbieten zu können und natürlich akzeptieren wir auch externe Stipendien. Mehr Informationen zu externen Stipendien für ausländische Studierende können Sie hier finden.