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LL.M. Digitalization & Law

Bewerbung und Einschreibung

Der Studiengang beginnt jeweils zum Wintersemester.

Um eine geeignete Arbeitsatmosphäre in unseren Kursen gewährleisten zu können, begrenzen wir die Anzahl der Studierenden pro Jahrgang auf 40-45 Personen. Je eher Sie sich bewerben, desto höher sind Ihre Zulassungschancen. Wenn alle Plätze vergeben sind, können weitere Personen nicht mehr zugelassen werden. Nur wenige Plätze werden bis zum Ende des Bewerbungszeitraums reserviert.

Die Bewerbungsfrist für das kommende Wintersemester beginnt am 23.01.2025 und endet am 15.07.2025.

Die Bewerbung ist online über das Uni-Portal WueStudy möglich.

Hier finden eine Anleitung zur Bewerbung über WueStudy.

 


 

Bewerbungen für das Wintersemester 2025/26 können ab dem 23. Januar bis zum 15. Juli 2025 eingereicht werden. Die Bewerbung muss folgende Unterlagen umfassen:

  • Zeugnis Allgemeine Hochschulreife (beglaubigte Kopie und - falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt - zusätzlich amtlich beglaubigte Übersetzung)
  • Zeugnis erster Hochschulabschluss (beglaubigte Kopie und - falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt - zusätzlich amtlich beglaubigte Übersetzung)
  • Nachweis über mind. einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung (Original oder beglaubigte Kopie und - falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt - zusätzlich amtlich beglaubigte Übersetzung)
  • Sofern notwendig: Nachweis englischer Sprachkenntnisse (Original oder beglaubigte Kopie und - falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt - zusätzlich amtlich beglaubigte Übersetzung)
  • Sofern notwendig und bereits erworben: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (Original oder beglaubigte Kopie und - falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt - zusätzlich amtlich beglaubigte Übersetzung) [kann bis zum Ende des 2. Semesters nachgeholt werden]
  • Lückenloser Lebenslauf bis zum Zeitpunkt der Antragstellung

 

Für deutsche Bewerberinnen und Bewerber:

Nach dem Eingang einer Bewerbung wird geprüft, ob alle Zulassungsvoraussetzungen vorliegen. Ist dem so, erhalten Sie einen positiven Zulassungsbescheid. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Mit dem Zulassungsbescheid ist eine Einschreibung als Studierende an der Universität Würzburg über die Studierendenkanzlei möglich.

 

Für internationale Bewerberinnen und Bewerber:

Nach dem Eingang einer Bewerbung wird das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen in Zusammenarbeit mit dem International Office überprüft. Liegen die Zulassungsvoraussetzungen vor, bekommen Sie von uns einen Zulassungsbescheid ausgestellt. Nach Erhalt des Zulassungsbescheids kann die Einschreibung an der Universität Würzburg (nach Einreichen weiterer Unterlagen) erfolgen.   

 

Achte Sie bitte darauf, dass Sie zum einen von der Universität Bescheid bekommen, wann Sie sich immatrikulieren können, und zum anderen, dass Sie die dann erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an die Universität senden!

 


Wir sind verpflichtet Ihre Bewerbungsunterlagen aufzubewahren und können daher keine Dokumente zurückschicken. Alle Angaben zur Vorbildung müssen Sie durch Nachweise belegen, die Sie diesem Antrag beifügen. Bitte legen Sie keine Originalzeugnisse bei, sondern amtlich beglaubigte Kopien. Zeugnisse, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusätzlich amtlich beglaubigt ins Deutsche oder Englische übersetzt werden. Weitere Informationen zur Beglaubigung und Übersetzung von Unterlagen finden Sie hier.