Die Fakultät verabschiedet Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Weber
24.10.2024Zum 01.10.2024 ist der Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht nach 24 Jahren an der Fakultät in den wohlverdienten Ruhestand getreten. Herr Weber bleibt der Fakultät nicht nur wegen seiner Affinität zum französischen Recht in Erinnerung, sondern vor allem wegen seines außerordentlichen Engagements für die Fakultät und die Forschung. Die Fakultät freut sich sehr auf die Abschiedsvorlesung von Herrn Weber im Toscana-Saal der Residenz und zugleich darüber, dass sie ihn im kommenden Wintersemester als Dozenten für den Examenskurs zum Arbeitsrecht gewinnen konnte.
Prof. Weber war vom 1. Oktober 2008 bis zum 30. September 2010 Dekan der Juristischen Fakultät. Zudem war er Beauftragter der Fakultät für den Austausch mit der Faculté de Droit der Université de Caen-Normandie, welche ihm 2017 den Titel „doctor honoris causa“ verlieh. Er hielt dort Vorträge und Vorlesungen auf Französisch, zusätzlich organisierte er im Rahmen des Deutsch-Französisch-Seminars einen regelmäßigen Austausch von Studentinnen und Studenten der Université de Caen-Normandie und der Universität Würzburg, inklusive einer Seminarfahrt. Seit 2006 veranstaltete er gemeinsam mit Prof. Christof Kerwer das Würzburger Forum Arbeitsrecht für die Universität Würzburg in Kooperation mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw).
Im Laufe der Jahre hielt Prof. Weber Vorlesungen im Bereich des Zivilrechts, insbesondere im Schwerpunktbereich Arbeitsrecht. Neben wechselnden Vorlesungen im Betriebsverfassungsrecht und dem Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht brachte er den Studierenden des Schwerpunktbereichs das Kapitalgesellschaftsrecht mit Unternehmensmitbestimmung näher. Auch zahlreiche Grundkursvorlesungen im Bürgerlichen Recht sowie Examenskurse für das Universitätsrepetitorium – besonders im Kreditsicherungsrecht und im Arbeitsrecht – zählten zu seinen regelmäßig betreuten Veranstaltungen. Bei den Studentinnen und Studenten war Prof. Weber aufgrund seiner ruhigen und besonnenen Art sehr beliebt. Bemerkenswert ist insbesondere sein immer offenes Ohr für Fragen der Studierenden in allen Belangen. So fand er stets Zeit für Gespräche, um ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, sei es hinsichtlich einer Bewerbung für ein Stipendium, der eigenen Studienverlaufsplanung oder Anliegen persönlicher Natur.
In der Forschung widmet sich Prof. Weber besonders dem deutschen und europäischen Arbeitsrecht sowie dem Gesellschaftsrecht. Er liefert Beiträge zu absoluten Standardwerken in der Kommentarliteratur, so etwa zur Unterrichtungs- und Anhörungsrichtlinie im Kommentar zum Europäischen Arbeitsrecht oder zu einer Vielzahl an Vorschriften im Gemeinschaftskommentar Betriebsverfassungsrecht (GK-BetrVG). Er ist Mitherausgeber und Autor eines Kommentars zum Personalvertretungsrecht und kommentiert die Massenentlassungsrichtlinie im Band zum Europäischen Arbeits- und Sozialrecht in der Enzyklopädie Europarecht. Im Laufe der Jahre betreute Prof. Weber darüber hinaus eine Vielzahl erfolgreicher wissenschaftlicher Vorhaben. Besonders hervorzuheben ist an dieser Stelle die Habilitation von Herrn Prof. Stephan Gräf, welcher nach kurzer Zwischenstation an der Universität Konstanz die Nachfolge des Lehrstuhls für Bügerliches Recht und Arbeitsrecht antritt.
Die Fakultät freut sich auf eine spannende Abschiedsvorlesung und zugleich darüber, dass sie Prof. Weber im kommenden Wintersemester als Dozenten für den Examenskurs zum Arbeitsrecht gewinnen konnte.
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