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Juristische Fakultät

Die Juristische Fakultät gratuliert Herrn Dr. David Kuch zum erfolgreichen Abschluss des Habilitationsverfahrens

17.08.2022

Am 29.06.2022 stellte der erweiterte Fakultätsrat der Juristischen Fakultät die Lehrbefähigung von Herrn Dr. David Kuch für die Fächer „Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Rechtsphilosophie“ fest. Der Dekan, Prof. Dr. Joachim Suerbaum, würdigte den Ab-schluss des Habilitationsverfahrens mit Übergabe der Urkunde am 20.07.2022. Herr Prof. Dr. Horst Dreier, der akademische Lehrer von Herrn Dr. David Kuch, reiste zur Verleihung der Urkunde aus dem hohen Norden an.

Der Dekan, Prof. Dr. Joachim Suerbaum (links) überreicht die Urkunde zum Abschluss des Habilitationsverfahrens an Dr. David Kuch (Mitte) in Anwesenheit von Prof. Dr. Horst Dreier (rechts).
Der Dekan, Prof. Dr. Joachim Suerbaum (links) überreicht die Urkunde zum Abschluss des Habilitationsverfahrens an Dr. David Kuch (Mitte) in Anwesenheit von Prof. Dr. Horst Dreier (rechts). (Bild: Dekanat der Juristischen Fakultät: Eric Leonhardt/ Frederic Probst)

Akademischer Werdegang

Dr. David Kuch studierte Rechtswissenschaften in Würzburg und Poitiers (Frankreich) mit dem Studienschwerpunkt „Grundlagen des Rechts“. Nach der Ersten Juristischen Prüfung im Frühjahr 2010 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter von Professor Dr. Horst Dreier am Lehrstuhl für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht der Julius-Maximilians-Universität tätig. Im Jahr 2015 wurde er mit der Arbeit „Die Autorität des Rechts – Zur Rechtsphilosophie von Joseph Raz“ (Tübingen: Mohr 2016) promoviert. Nach dem Referendariat in Berlin legte er im Jahr 2016 die Zweite Juristische Prüfung ab.

 

Habilitation

Am 31. Januar 2019 hielt Dr. David Kuch seinen Vorstellungsvortrag zu dem Thema „Staatsorganisationsrecht als Motor einer neuen Streitkultur? Wege zur Stärkung des Parlaments in der Gewaltenteilung“ vor dem erweiterten Fakultätsrat und wurde sodann als Habilitand der Juristischen Fakultät angenommen. Das Fachmentorat bestand aus Herrn Prof. Dr. Markus Ludwigs, Frau Prof. Dr. Stefanie Schmahl und dem Vorsitzenden, Herrn Prof. Dr. Horst Dreier. Am 15. Juli 2021 erfolgte die Zwischenevaluation zum Vortragsthema „Justizdigitalisierung aus verfassungsrechtlicher Sicht“.

Am 29. Juni 2022 stellte die Juristische Fakultät der Julius-Maximilians-Universität aufgrund der Habilitationsschrift „Freiheitsentziehung – Eine Reinterpretation der Freiheit der Person unter besonderer Berücksichtigung präventiver Haft- und Unterbringungsformen“ die Lehrbefähigung für die Fächer Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Rechtsphilosophie fest.

 

Forschung und Lehre

Die Forschungsschwerpunkte von Dr. David Kuch liegen in der interdisziplinären Grundlagenforschung, im Verfassungsrecht (insbesondere Organisationsrecht sowie Grundrechtslehre und -theorie), im allgemeinen Verwaltungsrecht und im Sicherheitsrecht.

Zu den aktuellen Projekten gehören unter anderem:

  • Die Publikation der Habilitationsschrift "Freiheitsentziehung – Eine Reinterpretation der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2, 104 GG) unter besonderer Berücksichtigung präventiver Haft- und Unterbringungsformen", Tübingen, Mohr Siebeck 2023.
  • Ein Aufsatzprojekt über hegemoniale Strömungen in der internationalen Rechtsphilosophie.
  • Die Projektkooperation "Mensch und Justiz im Digitalzeitalter" zwischen der Julius-Maximilians Universität und dem OLG Bamberg.

Im Sommersemester 2022 ist Dr. David Kuch zur Wahrnehmung einer Lehrstuhlvertretung an der Georg-August-Universität Göttingen – Institut für Grundlagen des Rechts, Abt. Staatstheorie, Politische Wissenschaften und Vergleichendes Staatsrecht, Professor Dr. Florian Meinel – beurlaubt.

 

Die Juristische Fakultät Würzburg gratuliert Herrn Dr. David Kuch ganz herzlich zum erfolgreichen Abschluss des Habilitationsverfahrens.

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