Die Juristische Fakultät gratuliert Juniorprofessorin Dr. Caroline Rupp zum erfolgreichen Abschluss des Habilitationsverfahrens und wünscht alles Gute für die Zukunft an der Universität zu Kiel
09.08.2022Am 20.07.2022 hat der erweiterte Fakultätsrat der Juristischen Fakultät Juniorprofessorin Dr. Caroline Rupp die Befähigung als Hochschullehrerin für die Fächer „Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht, Rechtsvergleichung und Europäisches Privatrecht“ erteilt. Der Dekan, Prof. Dr. Joachim Suerbaum, würdigte ihre Leistungen im Rahmen der Übergabe der Urkunde im Beisein ihrer akademischen Lehrerin, Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger.
Akademischer Werdegang
Jun.-Prof. Dr. Caroline Rupp erwarb einen Master im Rahmen ihres Studiums der Englischen Philologie in Freiburg und Cambridge von 2002 bis 2006, das von der Studienstiftung des deutschen Volkes gefördert wurde, bevor sie an der Juristischen Fakultät Würzburg das Jurastudium aufnahm. Nach Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung und des Begleitstudiums im Europäischen Recht im Jahr 2011 verfolgte sie bis zum Jahr 2014 ein Promotionsstudium als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger, für das sie erneut eine Förderung durch die Studienstiftung des deutschen Volkes erhielt. Von 2014 bis 2016 war sie Rechtsreferendarin am OLG Hamburg. In dieser Zeit war sie außerdem als Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Basedow am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg tätig. Im Jahr 2015 erfolgte die Promotion mit der Dissertation „Grundpfandrechte zwischen Flexibilität und Schutz. Ein kontinentaleuropäischer Rechtsvergleich und neue Gedanken zu einer „Eurohypothek““, die mit dem Promotionspreis der Unterfränkischen Gedenkjahrstiftung für Wissenschaft und der Universität Würzburg 2016, dem Dissertationspreis der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg 2016 und dem Ernst Rabel Preis 2015 der Gesellschaft für Rechtsvergleichung ausgezeichnet wurde. Im Jahr 2016 legte Jun.-Prof. Dr. Caroline Rupp die Zweite Juristische Staatsprüfung ab.
Forschung und Lehre in Würzburg
Seit Oktober 2016 ist Jun.-Prof. Dr. Caroline Rupp als Juniorprofessorin an der Juristischen Fakultät tätig.
Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen:
- Internationales und Europäisches Sachenrecht und Kreditsicherungsrecht,
- Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht,
- Rechtsvergleichung,
- Europäisches Privatrecht und
- Rechtsvereinheitlichung.
Zu ihren Lehrveranstaltungen gehören unter anderem:
- Vorlesungen zum Kreditsicherungsrecht und zum Schuldrecht,
- Examenskurse im Familien- und Erbrecht
- Vorbereitungskurse zur Falllösung zivilrechtlicher Klausuren in der Ersten Juristischen Staatsprüfung,
- Simulationen mündlicher Examensprüfungen sowie
- Workshops im Juristischen Schreiben.
Habilitation
Am 16. Mai 2022 reichte Jun.-Prof. Dr. Caroline Rupp ihre Habilitationsschrift „EU-IPR als Vorbild oder Vormacht? Auswirkungen der Europäisierung auf das nationale und das völkerrechtliche Kollisionsrecht“ bei ihrem Fachmentorat ein. Mitglieder des Fachmentorats waren, neben der Vorsitzenden Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger, Prof. Dr. Christof Kerwer sowie Prof. Dr. Anatol Dutta (LMU München). Auf Grundlage dieser schriftlichen Habilitationsleistung sowie ihrer selbständigen Leistungen in Forschung und Lehre wurde Jun.-Prof. Dr. Caroline Rupp am 20. Juli 2022 die Lehrbefähigung erteilt.
Ausblick
Ebenfalls im Mai dieses Jahres nahm Jun.-Prof. Dr. Caroline Rupp den Ruf an die Juristische Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel an, wo sie ab Oktober die W3-Professur für „Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht“ inne haben wird. Sie tritt damit die Nachfolge von Prof. Dr. Haimo Schack an.
Die Juristische Fakultät Würzburg bedankt sich bei Jun.-Prof. Dr. Caroline Rupp für ihre langjährige Tätigkeit. Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Zukunft und hoffen, dass Sie uns noch lange verbunden bleiben.