Die studienabschließende Klausur und die Zwischenprüfung im Bürgerlichen Recht III entfällt am Montag, 10.02.2020
10.02.2020Aufgrund des Sturms entfallen heute (Montag, der 10.02.20) die Prüfungen an der Universität Würzburg. Dies gilt auch für die studienabschließende Klausur der Schwerpunktbereiche 1, 2, 3, 4, 7 und 9 nach der StPrO Stand 2016 und 1 und 2 nach der StPrO Stand 2008 und die Zwischenprüfung im Bürgerlichen Recht III. Informationen zu den Ersatzterminen.
Ein Ersatztermin für die studienabschließende Klausur steht noch nicht fest, wird aber demnächst festgelegt und ortsüblich (Info-Jura-Verteiler, Homepage der Schwerpunktberatung) bekannt gemacht.
Für die Zwischenprüfung im Bürgerlichen Recht III hat das Studiendekanat folgendes bekannt gegeben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit geben ich Ihnen den Ersatztermin für die Zwischenprüfung im Bürgerlichen Recht III bekannt: Montag, 17.02.2020 von 14-17 Uhr (Schreibzeit 14.30-16.30) am Wittelsbacher Platz
- Hörsaal 00.401 (HS I), Wittelsbacherplatz, Teilnehmer A-Li, und
- Hörsaal 02.401 (HS II), Wittelsbacherplatz, Teilnehmer Lj–Z.
Es gibt nun zwei Möglichkeiten für Sie:
1. Sie schreiben die Zwischenprüfung im Bürgerlichen Recht III am Montag, 17.02.2020 unter Verzicht auf die sechswöchige Prüfungsterminbekanntgabefrist mit. Durch das Erscheinen im Prüfungsraum am 17.02.2020 erklären Sie konkludent, dass Sie mit Ihrer Prüfungsteilnahme auf die Einhaltung der sechswöchigen Prüfungsterminbekanntgabefrist verzichten.
2. Wenn Sie nicht erscheinen, zählt dieser Prüfungsversuch für Sie zunächst nicht. Anschließend müssen Sie sich aber zur Wahrung Ihres Prüfungsversuches fristgerecht innerhalb der Anmeldefrist vom 16.04. - 15.05. zur Zwischenprüfung im Bürgerlichen Recht III im Sommersemester 2020 anmelden. Dann schreiben Sie die Zwischenprüfung im Bürgerlichen Recht III im regulären Prüfungstermin am Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2020 mit, unter Wahrung der Versuchszählung!
Sollten Sie beide Versuche unentschuldigt nicht wahrnehmen bzw. die Anmeldefrist im SS 2020 versäumen, zählt der Prüfungsversuch als Fehlversuch.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Aylin Braun
Geschäftsführung des Studiendekanats
Die Sprechstundenzeiten finden Sie auf der Homepage !
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97070 Würzburg
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