Professur für Bürgerliches Recht und ein weiteres Fach an der Universität Regensburg
20.08.2024In der Fakultät für Rechtswissenschaft ist eine Professur der Besoldungsgruppe W 3 für Bürgerliches Recht und ein weiteres Fach im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) vertreten das Bürgerliche Recht und mindestens ein weiteres Fach aus dem Zivilrecht in seiner ganzen Breite einschließlich seiner Grundlagen in Forschung und Lehre. Ein
besonderer Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht und/oder Arbeitsrecht ist erwünscht. Die Fakultät ist mit ihren in den Schwerpunktbereichen zum Gesellschafts-, Wirtschafts-, Arbeits- sowie Bank- und Kapitalmarktrecht abgebildeten, vielfältigen Forschungs- und Lehraktivitäten bundesweit sichtbar vertreten. Um die vorhandenen Kompetenzen zu ergänzen und zu verstärken, wird von dem Stelleninhaber/der Stelleninhaberin (m/w/d) in der Lehre eine Beteiligung in einem der genannten vorhandenen Schwerpunktbereichen erwartet. Ferner soll er/sie an der weiteren Profilierung von Fakultät und Universität in der Forschung in diesem Themengebiet mitwirken, was insbesondere die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zur Initiierung von und Mitwirkung an Drittmittelprojekten verlangt. Dabei ist eine wissenschaftliche Auseinandersetzung auch mit Fragen der Digitalisierung und/oder der Nachhaltigkeit mit Blick auf die Forschungsprofilierung der Universität wünschenswert.
Einstellungsvoraussetzungen sind nach Art. 57 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens ein abgeschlossenes Hochschul-
studium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche
Leistungen, die durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die auch außerhalb des Hochschulbereichs erbracht sein können, nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur
erbracht werden. Die Leitung einer Nachwuchsgruppe stellt unter den in Art. 98 Abs. 10 Satz 5 BayHIG genannten Voraussetzungen eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung dar.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Universität Regensburg ein besonderes Anliegen (nähere Informationen unter www.uni-regensburg.de/familienservice). Um den Gleichstellungsauftrag zu erfüllen
und die Zahl ihrer Professorinnen zu erhöhen, fordert sie qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des BayBG und des BayHIG. Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenverzeichnis) sind elektronisch bis zum 15.10.2024 an den Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg zu richten. Das Bewerbungsschreiben und die o.a. Unterlagen sollen ausschließlich per E-Mail an dekanat.jura@ur.de gesandt werden und möglichst in einer einzigen Dateianlage (PDF) enthalten sein. Nicht beizufügen sind Sonderdrucke und Monographien; sie werden bei Bedarf vom Dekanat angefordert.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.uni-regensburg.de/datenschutz/.
Die englische Fassung des Ausschreibungstextes finden Sie unter https://www.uni-regensburg.de/universitaet/stellenausschreibungen/professuren/index.html
Zum Download der offiziellen Stellenausschreibung.