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Juristische Fakultät

Zweite deutschsprachige IPR-Nachwuchstagung „IPR zwischen Tradition und Innovation“

04.04.2019

Anknüpfend an die Auftaktveranstaltung im April 2017 in Bonn traf sich der deutschsprachige IPR-Nachwuchs am 4. und 5. April 2019 in Würzburg zu einer zweiten Tagung an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Ganz unterschiedliche Facetten des Generalthemas „IPR zwischen Tradition und Innovation“ wurden in den Vorträgen beleuchtet und von den rund 100 Tagungsteilnehmern und -teilnehmerinnen aus 16 europäischen Staaten angeregt diskutiert. Die Veranstaltung stand unter der Leitung von Prof. Dr. Caroline Rupp, Inhaberin der Juniorprofessur für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privat- und Prozessrecht sowie Rechtsvergleichung.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der zweiten deutschsprachigen IPR-Nachwuchstagung. Im Innenhof der Alten Universität, Sitz der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der zweiten deutschsprachigen IPR-Nachwuchstagung, im Innenhof der Alten Universität, Sitz der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg. (Bild: Universität Würzburg / Caroline Rupp)

In seinem Eröffnungsvortrag brachte Prof. em. Dr. Dr. h.c. mult. Jürgen Basedow den Nachwuchswissenschaftlern die zentrale Bedeutung der Aufgabe des IPR zur Koordination verschiedener Rechtsordnungen eindrucksvoll näher. Lebendig und abwechslungsreich skizzierte er, gestützt auf einen historischen Abriss, die Verwendung und das Zusammenwirken unterschiedlicher Methoden (Verweisungsrecht, Internationales Prozessrecht, Einheitsrecht) im Wandel der Zeit und wies so anschaulich nach, dass das IPR nicht durch seine Methoden, sondern durch seinen Gegenstand und seine Aufgabe charakterisiert wird, die es – unabhängig von Tradition und Innovation – zu wahren gilt.

Sodann befassten sich in acht Vorträgen und einer Responsio, zusammengefasst zu insgesamt vier Panels, die Nachwuchswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen mit ausgewählten Fragestellungen. Im ersten Panel zu Fragen des Allgemeinen Teils zeigte Kristin Boosfeld in ihrem Beitrag „Allseitig, einseitig, vielseitig“ anhand eines rechtshistorischen Bogens, den sie von der Statutenkollisionslehre über die Begründung mehrseitiger Kollisionsnormen durch Savigny bis hin zum modernen Kollisionsrechtssystem spannte, das kontinuierliche Nebeneinander und fortwährende Spannungsverhältnis von einseitigen und allseitigen Kollisionsnormen auf. Felix Wilke befasste sich – gestützt auf eine vergleichende Untersuchung jüngerer kollisionsrechtlicher Kodifikationen – mit den Fragen nach der Zukunft des Allgemeinen Teils im IPR und der Zukunft im Allgemeinen Teil des IPR und konstatierte, dass dessen Entwicklung keinesfalls abgeschlossen sei und zukünftige Innovationen wohl insbesondere aufgrund technischer Änderungen der besonderen Kollisionsnormen oder eines Wandels der Grundannahmen zu erwarten seien.

Im zweiten Panel zur Internationalen Zuständigkeit – in seiner Ausgestaltung als englischsprachiges Panel bereits per se eine Innovation in diesem Tagungsformat – widmete sich Stefano Dominelli zunächst „Old problems and new legal instruments“. Sein Beitrag identifizierte und analysierte vertikale und horizontale Inkonsistenzen der Regelungen und Prinzipien der Brüssel Ia-VO im Bereich der geschützten Verträge (Verbraucher-, Versicherungs- und Arbeitsverträge). Anschließend forderte Tess Bens „Preach what you practice“ bei der Zuordnung von Ansprüchen in grenzüberschreitenden, multilateralen Streitigkeiten – sie verdeutlichte in ihrem Vortrag die diesbezüglichen Unzulänglichkeiten der Brüssel Ia-VO und skizzierte Änderungsvorschläge für den kollektiven Rechtsschutz und verbundene Ansprüche.

Im dritten Panel wurden unter dem Schlagwort „Statusverhältnisse“ mit dem internationalen Gesellschaftsrecht und dem internationalen Familien- und Erbrecht zwei oft als grundverschieden geltende Themenbereiche zusammengeführt. Der Beitrag „Abschied vom Einheitsstatut“ von Eva Recamán-Graña und Lothar Wolff untersuchte die Konkurrenz von Anknüpfungsgegenständen im Internationalen Gesellschaftsrecht und stellte – gestützt auf eine Analyse zum Umgang mit Gläubigerschutzvorschriften im spanischen und deutschen Recht – die Vorstellung der Gesellschaft als einheitliches Rechtsverhältnis in Frage. In seiner Responsio ergänzte Ralf Knaier diese Ausführungen mit Hinweisen zu den (bestehenden und zukünftigen) gesellschaftsrechtlichen Vorgaben zu grenzüberschreitendem Formwechsel und Umwandlung. Im Rahmen seiner Überlegungen zur Abwehr anstößigen Familien- und Erbrechts stellte Lukas Rademacher eine abnehmende Toleranzleistung des IPR durch einen Wandel der Anknüpfungspunkte und zunehmende Korrekturmechanismen ohne Einzelfallprüfung fest und plädierte für ein Festhalten an Flexibilität und Einzelfallgerechtigkeit.

„Digitales und neue Medien“ waren abschließend Gegenstand des vierten Panels. Florian Heindler diskutierte in seinem Beitrag zum kollisionsrechtlichen Schutz urheberrechtlicher Inhalte am Beispiel verschiedener unionsrechtlicher Instrumente die Bedeutung von Sendelandprinzip und Schutzlandanknüpfung und analysierte insbesondere das Zusammenspiel von Sach- und Kollisionsrecht. Sehr illustrativ ging Denise Wiedemann in ihrem Vortrag zu „Stilikonen, Travel Addicts und Food Junkies“ auf die Beurteilung von Influencer-Marketing im Rahmen der verbraucherrechtlichen Vorschriften der Rom I-VO und der Brüssel Ia-VO am Beispiel von Instagram-Posts ein.

Für die intensiven und kritischen Auseinandersetzungen zur Fortentwicklung traditioneller IPR-Ansätze und den Umgang mit aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im IPR bot die Neubaukirche, die Aula der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, einen symbolhaften und inspirierenden Rahmen. Beim Rahmenprogramm wurden die regen Diskussionen fortgesetzt und neue Kontakte geknüpft – sowohl das Schmökern an einem der Büchertische in den Kaffeepausen als auch die abendliche Weinprobe in der Würzburger Residenz boten ein Forum für vielfältige Gespräche und den inhaltlichen wie persönlichen Austausch.

Der besondere Dank des universitäts- und länderübergreifenden Organisationsteams gilt der großzügigen Unterstützung und Förderung durch die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht, die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung e.V., die Stiftung des Dr. Otto Schmidt-Verlages zur Förderung der Europäisierung und der Internationalisierung des Rechts, die Studienstiftung ius vivum, den „Universitätsbund Würzburg“ (Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften bei der Universität Würzburg e.V.), die Juristen Alumni Würzburg e.V., Prof. em. Dr. Dr. h.c. Dagmar Coester-Waltjen sowie die Verlage Mohr Siebeck und Nomos und die Kanzlei Clifford Chance.

Aufgrund des großen Erfolgs der Würzburger Veranstaltung soll die Reihe der deutschsprachigen IPR-Nachwuchstagungen fortgesetzt werden. Die 3. IPR-Nachwuchstagung wird im Frühjahr 2021 unter der Federführung von Konrad Duden in Hamburg stattfinden.


Zur Seite der Juniorprofessur für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privat- und Prozessrecht sowie Rechtsvergleichung von Prof. Dr. Caroline Rupp.

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