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  • Leuchtende digitale Formen vor einem blauen Hintergrund.
Juristische Fakultät

Wenn ein Algorithmus das Testament schreibt

12.03.2019

Die Digitalisierung hat auch in der Rechtsberatung Einzug gehalten. Ein juristisches Forschungsprojekt fragt unter anderem nach der Qualität der „virtuellen Anwälte“.

Simon Hager und Christoph Teichmann (v.l.) beschäftigen sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung in der Rechtsberatung.
Simon Hager und Christoph Teichmann (v.l.) beschäftigen sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung in der Rechtsberatung. (Bild: Universität Würzburg)

Eigentlich ist die Sache eindeutig: Nur ausgebildete Juristen dürfen rechtlich beraten. Doch wie so oft im Leben gibt es ein „Aber“. Denn Rechtsberatung gibt es mittlerweile auch auf Internetportalen. Fluggäste zum Beispiel können sich dort erkundigen, ob ihnen im Falle einer Verspätung des Flugzeugs eine Entschädigung zusteht.

„Das ist möglich, weil hinter dem Portal ein Inkassounternehmen steht“, erklärt Juraprofessor Christoph Teichmann. Und im Zusammenhang mit Mahnverfahren dürfen Inkassofirmen durchaus rechtlich beraten.

Software für juristische Arbeitsprozesse

Intelligente Maschinen halten in allen Lebensbereichen Einzug. Das Rechtswesen wird hier keine Ausnahme bleiben, ist Teichmann überzeugt. Dadurch kam er auf die Idee, ein Forschungsprojekt zum Thema „Digitalisierung und Recht“ zu starten. Mit Simon Hager fand er einen Mitstreiter. Der wissenschaftliche Mitarbeiter an Teichmanns Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht promoviert derzeit mit einer Arbeit aus dem Themenfeld „Legal Tech“ (juristische Technologien). Hager befasst sich mit Software für juristische Arbeitsprozesse. Im März 2018 stieg er in die Recherchen ein; im Frühjahr 2021 will er seine Arbeit beendet haben.

Hager interessiert unter anderem, wie gut denn die Programme sind, die Laien rechtliche Auskünfte erteilen. „Anfangs war ich ziemlich skeptisch“, sagt der Doktorand. Vor allem, als er sich in das Portal „Smartlaw“ vertiefte, mit dem sich jedermann sein eigenes Testament erstellen kann. „Doch das Portal ist wirklich nicht schlecht“, staunte der Jurist. Nach Hagers Auffassung ist es sogar nützlicher als Vertragsvordrucke aus dem Schreibwarenladen.

Allerdings gelte hier, was für alle anderen Portale auch gelte: „Es werden nur einfache Fälle abgedeckt. Die Portale selbst verweisen darauf, dass man sich anwaltlichen Rat einholen sollte, falls sich eine Sachlage komplizierter darstellt.“

Anwälte und Notare haken nach

Doch wie erkennt ein Laie, ob sein Fall einfach oder speziell ist? Genau für solche Fragen, sagt Teichmann, seien eben Anwälte oder Notare da. Im Falle eines Testaments beispielsweise geben sie sich nicht mit der Angabe zufrieden, dass eines von drei Kindern nur den Pflichtteil erhalten soll.

Anwälte haken in der Regel nach. Sie gehen bisweilen sogar so weit zu fragen, ob ihr Mandant vielleicht uneheliche Kinder hat, die womöglich ebenfalls Erbansprüche haben. Und Anwälte würden betonen, dass ein Testament nur dann gültig ist, wenn es handschriftlich abgefasst wurde. Das ist zwar auch den Portalen zu entnehmen – doch dort ist diese Information leicht zu übersehen.

Portale, auf denen man ein Testament aufsetzen kann, befinden sich auf Basis der aktuellen Rechtslage mindestens in einem Graubereich. Denn auf diesen Portalen beraten keine Anwälte. Allerdings hat bislang noch niemand geklagt. Das mag daran liegen, dass das Testament erst einmal in der Schublade landet. Ob es für den Erbfall wirklich passt, bemerkt man erst Jahre später.

Widerstand gegen ein „Mietpreis-Portal“

Streit gibt es hingegen um das Portal „wenigermiete.de“. Dort können sich Mieter ausrechnen lassen, ob ihr Vermieter gegen die gesetzlichen Regelungen zur „Mietpreisbremse“ verstoßen hat. Ist das der Fall, sorgen die für das Portal Verantwortlichen dafür, das Recht des Mieters durchzusetzen. Denn auch hinter diesem Portal steht ein Unternehmen mit einer Inkassoerlaubnis.

Im Sommer 2018 ging die Berliner Rechtsanwaltskammer gegen die Plattform vor. Dass es ausgerechnet hier Widerstand gibt, ist laut Teichmann verständlich: „Viele Anwälte sind mit Mietrecht befasst. Dieses juristische Feld ist bei weitem lukrativer als das zu den Fluggastrechten“.

Virtuelle Assistenten für Kanzleien

In ihrem Forschungsprojekt wollen Teichmann und Hager herausfinden, von welcher Qualität die IT-Programme sind, die Laien zur Lösung ihrer juristischen Alltagsprobleme einsetzen können. Es sei nicht ausgeschlossen, so die Rechtswissenschaftler, dass juristisch trainierte Maschinenlern-Algorithmen manchmal besser sind als der Mensch.

Solche Programme könnten dann als „virtuelle Assistenten“ für die Arbeit in Anwaltskanzleien sogar hilfreich sein. „Das kann Zeit für Recherchen sparen“, so Teichmann. Davon wiederum würden die Mandanten profitieren, weil sie deutlich schneller eine Auskunft erhalten.

Ersetzt Künstliche Intelligenz den Menschen?

Gleichzeitig interessieren sich die Wissenschaftler für die Frage, wie groß die Gefahr ist, dass Künstliche Intelligenz menschliche Arbeit in juristischen Berufen verdrängt. Einer Einschätzung der Beratungsfirma McKinsey zufolge könnten 22 Prozent aller anwaltlichen Tätigkeiten und 35 Prozent aller Aufgaben in der Rechtshilfe automatisiert werden. Noch steht dem in Deutschland die Rechtslage entgegen. „Doch die Politik könnte irgendwann entscheiden, das Rechtsdienstleistungsgesetz zu ändern“, sagt Teichmann.

Der Würzburger Juraprofessor selbst glaubt nicht, dass Künstliche Intelligenz Anwälte und Richter in naher Zukunft in größerem Umfang ersetzen wird. Denn ein Anwalt sei mehr als jemand, der bei juristischen Konflikten sagt, was richtig oder falsch ist: „Viele Menschen möchten sich beim Anwalt aussprechen“, sagt Teichmann. Das sei nicht anders als beim Arzt.

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