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Juristische Fakultät

Fakultätsrat

Fakultätsrat

Die Zuständigkeit des Fakultätsrates umfasst die Wahl des Dekans, des Prodekans sowie des Studiendekans. Daneben beteiligt er sich an Berufungsverfahren und Promotionsverfahren. Im Rahmen der Sitzungen des Fakultätsrates geht es auch um die Erörterung der Studien- und Prüfungsordnungen, der Studienpläne, des Lehrangebots einschließlich der Vergabe von Lehraufträgen und Gastvorträgen. Er ist an Vorschlägen zur Bestellung von Honorarprofessoren und Bibliotheksangelegenheiten beteiligt. Er wählt die Frauenbeauftragte.

Überdies übernimmt der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät die Aufgaben der Studienfachkommission, wie etwa die Erarbeitung von Vorschlägen zum Aufbau eines Studiengangs und zum Lehrexport/-import, beschließt Studienfachberichte, analysiert Ergebnisse von Studienfachevaluationen und erstellt Stellungnahmen zum Studienfachaudit.

Mitglieder:

Qua Amt

  • Prof. Dr. Christoph Teichmann (Dekan)
  • Prof. Dr. Stefanie Schmahl (Prodekanin)
  • Prof. Dr. Frank Peter Schuster (Studiendekan und als solcher QM-Beauftragter)

 

Vertreter der Professorinnen und Professoren

  • Prof. Dr. Anja Amend-Traut
  • Prof. Dr. Florian Bien
  • Prof. Dr. Ralf Brinktrine
  • Prof. Dr. Markus Ludwigs
  • Prof. Dr. Ralf P. Schenke
  • Prof. Dr. Stefanie Schmahl

 

Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Marina Reitz
  • Lukas Sairinger

 

Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Judith Altenhöfer

 

Vertreter der Studierenden

  • Antonia Heller
  • Marie-Louise Oesau

 

Frauenbeauftragte

  • Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger