Außerplanmäßige Professoren
Die Juristische Fakultät der Universität Würzburg kann habilitierte Dozenten, die in Forschung und Lehre besonders hervorragende Leistungen erbracht haben, zu außerplanmäßigen Professoren ernennen.
Außerplanmäßige Professoren haben eine mehrjährige selbstständige erfolgreiche Lehr- und Forschungstätigkeit vorzuweisen, deren besondere Anerkennung die Fakultät durch die Ernennung zum Ausdruck bringt.