Honorarprofessoren
Der Ehrentitel „Honorarprofessor“ kann Dozenten verliehen werden, die in Forschung und Lehre besondere Leistungen erbracht haben, jedoch hauptberuflich außerhalb der Fakultät tätig sind.
Die Juristische Fakultät der Universität Würzburg legt besonderen Wert darauf, diese „lehrenden Praktiker“ in den Lehrbetrieb zu integrieren, da sie die ideale Verbindung zwischen Theorie und Praxis, zwischen Rechtswissenschaft und Rechtsprechung herstellen.
An der Würzburger Juristen-Fakultät lehren zurzeit u.a. Richter vom Bundesgerichtshof, Angehörige der Europäischen Institutionen und renommierte Rechtsanwälte.