Intern
  • Leuchtende digitale Formen vor einem blauen Hintergrund.
Juristische Fakultät

Dreier

Prof. Dr. Horst Dreier

Ehemaliger Lehrstuhlinhaber
Lehrstuhl für Rechtsphilosopie, Staats- und Verwaltungsrecht

 

Prof. Dr. Horst Dreier wurde 1954 in Hannover geboren. Dort studierte er von 1975 bis 1981 die Rechtswissenschaften und ging anschließend als Assistent zu Prof. Dr. Hasso Hofmann an die Universität Würzburg. 1985 folgte die Promotion mit einer Arbeit über den österreichischen Rechtstheoretiker Hans Kelsen, der zu den bedeutendsten Juristen des 20. Jahrhunderts zählt. Im Juli 1989 habilitierte sich Prof. Dreier für die Fächer Öffentliches Recht, Rechtstheorie und Verwaltungswissenschaften an der Universität Würzburg. Im Wintersemester 1989/90 vertrat Prof. Dreier hier den Lehrstuhl seines Habilitationsvaters, in den beiden folgenden Semestern den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechtstheorie und Kirchenrecht an der Universität Heidelberg. Dort wurde er Ende 1990 auf die C 3-Professur Öffentliches Recht berufen. Kurz darauf folgte er dem Ruf auf den Lehrstuhl für „Öffentliches Recht und Verwaltungslehre“ am Fachbereich Rechtswissenschaft I der Universität Hamburg, wo er von 1991 bis 1995 lehrte. Ab dem Wintersemester 1995/96 war er Ordinarius für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht an der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Dort wurden seine Lehrveranstaltungen zum Staats- und Verfassungsrecht von den Studierenden in drei aufeinanderfolgenden Semestern zur „besten Vorlesung“ gewählt. Im Oktober 2000 lehnte er einen Ruf auf den Lehrstuhl für „Rechtsphilosophie/Rechtssoziologie und Öffentliches Recht“ an der Universität Mainz ab. Von 2001 bis 2003 amtierte er als Dekan der Juristischen Fakultät. Seit Oktober 2020 befindet sich Professor Dreier im Ruhestand.

Professor Dreier war von 1996-2001 Vertrauensdozent der Studienstiftung des deutschen Volkes und von 2000-2004 Fachgutachter der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für das Gebiet „Rechts- und Staatsphilosophie“. Der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat ihm am 2. März 2000 einen „Preis für gute Lehre 1999“ verliehen. Von 2000 bis 2010 war Professor Dreier Mitglied des wissenschaftlichen Kuratoriums der FEST (Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V.). Durch Beschluß des Bundeskabinetts vom 2. Mai 2001 wurde er in den Nationalen Ethikrat berufen, dem er bis zum Jahre 2007 angehörte. Der Bundespräsident der Republik Österreich hat ihm mit Entschließung vom 30. Dezember 2002 das „Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst“ verliehen. Am 7. Februar 2003 wurde er zum ordentlichen Mitglied der Philosophisch-historischen Klasse der Bayerischen Akademie der Wissenschaften gewählt. Von 2004 bis 2006 war er Vorsitzender der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, von 2004 bis 2008 Mitglied des DFG-Fachkollegiums „Rechtswissenschaften“ für das Fach „Rechts- und Staatsphilosophie, Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte“. Das Akademische Jahr 2005/2006 verbrachte er als Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin. Die „Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina“ wählte ihn am 23. Mai 2007 zu ihrem Mitglied; er gehört der Sektion „Kulturwissenschaften“ an. Von 2007 bis 2012 war er Mitglied des Evangelischen Hochschulbeirates der EKD. Von Oktober 2008 bis September 2010 wirkte er als Fellow am „Max Weber-Kolleg für kultur- und sozialwissenschaftliche Studien“ in Erfurt. Im Herbst 2011 wurde er als Mitglied des „Scientific Advisory Board“ der Fakultät für Rechtswissenschaften an der Universität Wien gewählt. Das Akademische Jahr 2011/2012 verbrachte er als Fellow der „Carl Friedrich von Siemens Stiftung“ in München. Im Wintersemester 2016/2017 hat er eine Hans-Blumenberg-Gastprofessur für Religion und Politik am Exzellenzcluster Religion und Politik in den Kulturen der Vormoderne und der Moderne an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster wahrgenommen. Beim Stiftungsfest der Würzburger Universität am 11. Mai 2021 wurde ihm die Röntgenmedaille (Wissenschaftspreis) verliehen.

Professor Dreier ist Herausgeber eines dreibändigen, neu konzipierten Grundgesetz-Kommentars; Bd. 1 (Art. 1–19), 1. Aufl. 1996, 2. Aufl. 2004, 3. Aufl. 2013; Bd. 2 (Art. 20–82), 1. Aufl. 1998, 2. Aufl. 2006, 3. Aufl. 2015; Bd. 3 (Art. 83–146), 1. Aufl. 2000, 2. Aufl. 2008, 3. Aufl. 2018. Gemeinsam mit Peter Badura hat er die zweibändige „Festschrift 50 Jahre Bundesverfassungsgericht“ (Tübingen 2001) herausgegeben, deren Übertragung ins Chinesische im Jahre 2010 erschienen ist. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Die Öffentliche Verwaltung“, der „Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften“ sowie der „Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie“ und der seit 2004 bei Mohr Siebeck erscheinenden Schriftenreihe „Grundlagen der Rechtswissenschaft“. Des weiteren ist er im Beirat der „Zeitschrift für Gesetzgebung“ und im wissenschaftlichen Beirat der „Zeitschrift für öffentliches Recht“ vertreten. Er gehört dem Kreis der wissenschaftlichen Berater (Advisory Committee) der von Matthias Jestaedt in Kooperation mit dem Wiener Hans Kelsen-Institut herausgegebenen Edition der Hans Kelsen Werke (HKW) an, die seit 2007 im Tübinger Verlag Mohr Siebeck erscheinen.

 

  • Rechtslehre, Staatssoziologie und Demokratietheorie bei Hans Kelsen, Baden-Baden 1986 (2. Aufl. 1990). 
  • Hierarchische Verwaltung im demokratischen Staat. Genese, aktuelle Bedeutung und funktionelle Grenzen eines Bauprinzips der Exekutive, Tübingen 1991. 
  • Dimensionen der Grundrechte. Von der Wertordnungsjudikatur zu den objektiv-rechtlichen Grundrechtsgehalten, Hannover 1993. 
  • Grundrechtsschutz durch Landesverfassungsgerichte, Berlin – New York 2000. 
  • Die deutsche Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus, Bericht auf der Tagung der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer in Leipzig vom 4. bis 6. Oktober 2000, VVDStRL 60 (2001), S. 9–72.
  • Kulturelle Identität als Grund und Grenze des Rechts. Akten der IVR-Tagung vom 28.–30. September 2006 in Würzburg (= ARSP-Beiheft 113), Stuttgart 2008 (als Mitherausgeber und Mitautor).
  • Richard Thoma, Rechtsstaat – Demokratie – Grundrechte. Ausgewählte Abhandlungen aus fünf Jahrzehnten, Tübingen 2008 (als Herausgeber und Autor der Einleitung).
  • Gilt das Grundgesetz ewig? Fünf Kapitel zum modernen Verfassungsstaat, München 2009.
  • Macht und Ohnmacht des Grundgesetzes. Sechs Würzburger Vorträge zu 60 Jahren Verfassung, Berlin 2009 (als Herausgeber und Mitautor).
  • Wissenschaft und Politik, Stuttgart 2010 (als Mitherausgeber und Mitautor).
  • Bioethik – Politik und Verfassung, Tübingen 2013.
  • Säkularisierung und Sakralität. Zum Selbstverständnis des modernen Verfassungsstaates (mit Kommentaren von Christian Hillgruber und Uwe Volkmann), Tübingen 2013.
  • Idee und Gestalt des freiheitlichen Verfassungsstaates, Tübingen 2014.
  • Staatsrecht in Demokratie und Diktatur. Studien zur Weimarer Republik und zum Nationalsozialismus, Tübingen 2016 (herausgegeben von Matthias Jestaedt und Stanley L. Paulson).
  • Grundgesetz-Kommentar in 3 Bänden (Bd. 1: Art. 1–19; Bd. 2: Art. 20–82, Bd. 3: Art. 83–146), 3. Aufl., Tübingen 2013–2018 (als Herausgeber und Mitautor).
  • Staat ohne Gott. Religion in der säkularen Moderne, München 2018.
  • Rechtswissenschaft als Beruf, Tübingen 2018 (als Herausgeber und Mitautor).
  • Das Wagnis der Demokratie. Eine Anatomie der Weimarer Reichsverfassung, München 2018 (als Mitherausgeber und Mitautor).
  • Kelsen im Kontext. Beiträge zum Werk Hans Kelsens und geistesverwandter Autoren, Tübingen 2019 (herausgegeben von Matthias Jestaedt und Stanley L. Paulson).
  • Weimars Verfassung. Eine Bilanz nach 100 Jahren, Göttingen 2020 (als Mitherausgeaber und Mitautor).
  • Kirche ohne König. Das Ende des landesherrlichen Kirchenregiments (»Bündnis von Thron und Altar«) 1918/19 unter besonderer Berücksichtigung Preußens und Württembergs, Tübingen 2020.


Weitere Informationen erhalten Sie im Schriftenverzeichnis. Zur Mitherausgeberschaft der ‚Würzburger Vorträge‘ finden Sie Informationen auf der Seite „Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie“.