Nebenfach Öffentliches Recht
Qualifikationsziele
1. Fachliche Qualifikation
Das Bachelor-Nebenfach Öffentliches Recht dient der Ergänzung eines Hauptfaches außerhalb der Rechtswissenschaften. Der erworbene akademische Grad richtet sich nach dem Hauptfach. Die Studierenden nehmen im Bereich Öffentliches Recht an den regulären Veranstaltungen der Juristischen Fakultät teil. Sie erhalten dadurch solide Grundkenntnisse im Staatsrecht sowie in den Bereichen des Allgemeinen Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts. Die Studierenden beschäftigen sich darüber hinaus mit den Grundlagen des Rechts und einer Rechtssprache. Zur Vertiefung ihrer Kenntnisse können die Studierenden, je nach Wahlpflichtbereich, weitere Veranstaltungen aus dem Europa- und Völkerrecht oder dem Besonderen Verwaltungsrecht auswählen. Das Nebenfachstudium vermittelt den Studierenden somit methodische und inhaltliche Grundlagen der Rechtswissenschaften im Bereich des Öffentlichen Rechts. In sinnvoller Ergänzung zu ihrem Hauptfach erwerben die Studierenden juristische Kompetenzen in ausgewählten Bereichen des Öffentlichen Rechts, um sich dadurch ein möglichst breites Spektrum an beruflichen Tätigkeitsfeldern zu erschließen.
2. Befähigung zur Aufnahme einer qualifizierten Erwerbstätigkeit
Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Juristischen Fakultät, die erworbenen Kenntnisse sowie das erworbene Verständnis des Rechts befähigen die Absolventinnen und Absolventen des Nebenfachs dazu, ihr erlangtes Fachwissen im Bereich des Öffentlichen Rechts auf juristische Sachverhalte anzuwenden. Sie können, auch zuvor unbekannte, juristische Problemstellungen selbstständig erkennen und, soweit es ihr Berufsfeld erfordert, diese in Zusammenarbeit mit hauptberuflichen Juristen lösen. Die Absolventinnen und Absolventen sind ebenfalls in der Lage, juristische Sachverhalte und Problemstellungen mündlich aufzubereiten und strukturiert darzustellen.
3. Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement
Die Absolventinnen und Absolventen können aktuelle Entwicklungen im Bereich des Rechts kritisch reflektieren und deren Auswirkungen erfassen. Sie sind zudem in der Lage, im Bereich öffentlich-rechtlicher Fragestellungen begründet Position zu beziehen.
4. Persönlichkeitsentwicklung
Das Studium im Nebenfach Öffentliches Recht fördert die Entwicklung von Diskussionsbereitschaft und die argumentative Auseinandersetzung mit Situationen und Sachverhalten. Die Studierenden entwickeln die Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstständigen, eigenverantwortlichen und zielorientierten Lernen und Arbeiten sowie dazu, Aufgaben stofflich und zeitlich zu strukturieren und zu lösen.