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Juristische Fakultät

Öffentliches Recht

FAQs Nebenfach Öffentliches Recht (BA 60)

Konversatorien sind vorlesungsbegleitende Veranstaltungen in Kleingruppen, in denen der in der Vorlesung vermittelte Unterrichtsstoff intensiviert wird. Sie dienen einerseits der Begleitung und Nachbereitung der Vorlesungen und erläutern darüber hinaus die besondere Methodik der juristischen Fallbearbeitung.

Studierenden des Nebenfachs Öffentliches Recht wird dringend empfohlen, jedenfalls zu Beginn ihres Studiums regelmäßig an einem Konversatorium teilzunehmen. Konversatorien sind vorlesungsbegleitende Veranstaltungen in Kleingruppen. Hier werden die Inhalte des in der Vorlesung vermittelten Unterrichtsstoffs intensiviert. Insbesondere werden die besondere Methodik der juristischen Fallbearbeitung sowie der für das Jurastudium charakteristische Gutachtenstil eingeübt. Diese Techniken sind unerlässlich, um u.a. die Klausuren der Grundkurse Öffentliches Recht 1-3 erfolgreich absolvieren zu können.

Es wird empfohlen, dass die Studierenden auch an den in den Konversatorien gestellten Übungsklausuren teilnehmen; die dabei erzielten Noten gehen allerdings nicht in die Prüfungsnote ein.

Die Anfängerhausarbeit ist eine Teilleistung des Grundkurses Öffentliches Recht 2. Der Sachverhalt wird jeweils am Ende der Vorlesungszeit des Sommer- bzw. Wintersemesters von der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten zur Verfügung gestellt und anschließend während der vorlesungsfreien Zeit bearbeitet. Die Abgabe erfolgt zu Beginn des folgenden Semesters. Die Prüfungsleistung "Hausarbeit" ist neben der Klausur eine Teilleistung des Grundkurses Öffentliches Recht 2, für den Sie sich in WueStudy – wie gewohnt – anmelden müssen. Die Anmeldung in WueStudy gilt für beide Teilleistungen, egal, wann Sie die jeweilige Teilleistung erbringen. Daneben gibt es eine Anmeldung zur Hausarbeit über das Vorlesungsverzeichnis, die lediglich dem organisatorischen Ablauf dient. Die Prüfungsanmeldung in WueStudy bleibt so lange offen bzw. aktiv, bis Sie beide Teilleistungen absolviert haben. Sind sowohl die Klausur im Grundkurs Öffentliches Recht 2 sowie die Anfängerhausarbeit als Prüfungsleistung erbracht, kann der Grundkurs Öffentliches Recht 2 mit 10 ECTS-Punkten verbucht werden.

Eine Prüfungsleistung des Pflichtbereichs im Nebenfach Öffentliches Recht ist ein Seminar im Öffentlichen Recht. Die Seminarthemen werden bereits am Ende der Vorlesungszeit des vorherigen Semesters ausgegeben und i.d.R. während der vorlesungsfreien Zeit bearbeitet. Das Angebot an Seminaren können Sie der Homepage der Nebenfachberatung in der Rubrik "Aktuelles" entnehmen. Während der festgesetzten Anmeldefrist können Sie sich im Vorlesungsverzeichnis für ein Seminar im Öffentlichen Recht anmelden. Die Anmeldung dient der Organisation, ein Anspruch auf einen bestimmten Seminarplatz entsteht hierdurch nicht. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Nebenfachberatung in der Rubrik "Aktuelles". Über die Seminare wird ebenfalls über den E-Mail-Newsletter des Nebenfachs informiert.

Zu allen Veranstaltungen Ihres Pflichtbereichs findet in jedem Semester eine Erfolgsüberprüfung statt. Sollte die dazugehörige Vorlesung in dem jeweiligen Semester nicht angeboten werden (s. Vorlesungsverzeichnis), findet für diese Pflichtveranstaltung (Pflichtmodul) eine sog. Nachprüfung zu Beginn des Semesters statt. Die Nachprüfung darf nur absolvieren, wer die Erfolgsüberprüfung nicht bestanden hat, sie ist nicht zur Notenverbesserung möglich!