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Juristische Fakultät

FAQs Privatrecht

Konversatorien sind vorlesungsbegleitende Veranstaltungen in Kleingruppen, in denen der in der Vorlesung vermittelte Unterrichtsstoff intensiviert wird. Sie dienen einerseits der Begleitung und Nachbereitung der Vorlesungen und erläutern darüber hinaus die besondere Methodik der juristischen Fallbearbeitung.

Studierenden des Nebenfachs Privatrecht wird dringend empfohlen, jedenfalls zu Beginn ihres Studiums regelmäßig an einem Konversatorium teilzunehmen. Konversatorien sind vorlesungsbegleitende Veranstaltungen in Kleingruppen. Hier werden die Inhalte des in der Vorlesung vermittelten Unterrichtsstoffs intensiviert. Insbesondere werden die besondere Methodik der juristischen Fallbearbeitung sowie der für das Jurastudium charakteristische Gutachtenstil eingeübt. Diese Techniken sind unerlässlich, um u.a. die Klausuren der Grundkurse Bürgerliches Recht 1-3 erfolgreich absolvieren zu können.

Es wird empfohlen, dass die Studierenden auch an den in den Konversatorien gestellten Übungsklausuren teilnehmen; die dabei erzielten Noten gehen allerdings nicht in die Prüfungsnote ein.

Zu allen Veranstaltungen Ihres Pflichtbereichs findet in jedem Semester eine Erfolgsüberprüfung statt. Sollte die dazugehörige Vorlesung in dem jeweiligen Semester nicht angeboten werden (s. Vorlesungsverzeichnis), findet eine sog. Nachprüfung zu Beginn des Semesters statt. Die Nachprüfung darf nur absolvieren, wer die Erfolgsüberprüfung nicht bestanden hat, sie ist nicht zur Notenverbesserung möglich!