Prüfungsorganisation
Die Anmeldefristen im WiSe 24/25
Eine fristgerechte Anmeldung ist zwingend erforderlich. Dies gilt auch, wenn Sie sich im Staatsexamen-Studiengang bereits für die Prüfung angemeldet haben und beide Studiengänge belegen – Sie müssen sich dann doppelt anmelden. Ansonsten kann Ihre Leistung nicht für den LL.B. gewertet werden.
Noch ein wichtiger Hinweis
Die Prüfung zur Veranstaltung „Europäisches Verwaltungsrecht“ findet bereits am 12. Dezember statt – bitte melden Sie sich dafür bereits bis zum 09. Dezember auf wuestudy an!
zu den Prüfungen mit Vorlesung:
Wintersemester 16.11.24 - 15.12.24
Sommersemester 16.04.25 - 15.05.25
zu den Prüfungen ohne Vorlesungen:
Wintersemester bis 15.10.24
zu den Fachsprachen:
Wintersemester 01.01.24 - 31.03.25
zu den Hausarbeiten:
Wintersemester 01.10.24 - 31.10.24
Sommersemester 01.04.25 - 30.04.25
zu "Methodik der Fallbearbeitung" und Praktika:
Wintersemester 01.10.24 - 31.03.25