Intern
  • Leuchtende digitale Formen vor einem blauen Hintergrund.
Juristische Fakultät

Zulassung zum Magisterstudium

Zulassung zum Magisterstudium

Das Magisterstudium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden. Empfehlenswert ist jedoch die Aufnahme zum Wintersemester.

Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Magisterstudium an der Juristischen Fakultät sind:

  • allgemeine Hochschulreife,
  • erfolgreicher Abschluss eines dem deutschen Rechtsstudium gleichwertigen juristischen Studiums an einer ausländischen Hochschule und
  • Nachweis der für Studium und Prüfung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

 

Ausländische Studierende müssen die Zulassung zum Magisterstudium beim International Office der Universität Würzburg, (Postanschrift: Sanderring 2, 97070 Würzburg), beantragen. Dort können die Bewerbungsformulare angefordert werden.

Die Entscheidung darüber, ob das vorgelegte Zeugnis über den Abschluss eines juristischen Studiums an einer ausländischen Hochschule den Anforderungen des § 3 Abs. 1 Nr. 2 AMPO genügt, trifft der Dekan bzw. die Dekanin der Juristischen Fakultät.

Bewerber müssen in der Regel eine Prüfung in der deutschen Sprache ablegen. Über Ausnahmen informiert das International Office.

Deutsche Staatsbürger, die im Ausland graduierte Juristen sind, können ihre Zulassung zum Magisterstudium in den allgemeinen Fristen für die Einschreibung zum Studium beantragen.

 

Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Informationsseiten des Akademischen Auslandsamts.
Ansprechpartner für die Zulassung zum Magisterstudium ist Frau Doris Laug, E-Mail: doris.laug@uni-wuerzburg.de