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Juristische Fakultät

Immatrikulation und Zulassung

Immatrikulation und Zulassung 

Eine Immatrikulation ist in den Fällen erforderlich, in denen der Doktorand noch nicht zwei Semester Rechtswissenschaft an der Universität Würzburg studiert hat. Im Übrigen ist es, um den Grad eines Doktors der Rechtswissenschaft zu erwerben nicht mehr zwingend erforderlich immatrikuliert zu sein.

Das gilt seit kurzem auch für den Fall, dass noch Leistungsnachweise für die Zulassung zur Doktorprüfung erworben werden müssen, beispielsweise ein Seminarzeugnis.

Um promovieren zu können, müssen Sie einen Betreuer finden. Betreuer können alle prüfungsberechtigten Mitglieder der Fakultät sein. Prüfungsberechtigt in diesem Sinne sind die der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg angehörenden Hochschullehrer (d.h. Ordentliche Professoren und Privatdozenten) sowie Professoren im Ruhestand (§ 3 PromO).

Der/die Bewerber*in kann im Einverständnis mit dem/der Betreuer*in mit dem Antragsformular  die Aufnahme in die Doktorandenkartei beantragen.