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Juristische Fakultät

Promotion

Doktor der Rechtswissenschaft (Doctor iuris/Dr. iur.) und Doktor beider Rechte (Doctor iuris utriusque/Dr. iur. utr.)

Die Juristische Fakultät verleiht aufgrund eines erfolgreich absolvierten Promotionsverfahrens für die Universität Würzburg den akademischen Grad eines Doktors der Rechtswissenschaft (Doctor iuris - Dr. iur.) und den akademischen Grad eines Doktors beider Rechte (Doctor iuris utriusque - Dr. iur. utr.).

Das Promotionsverfahren dient dabei dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter rechtswissenschaftlicher Arbeit. Der Bewerber oder die Bewerberin muss diesen Nachweis durch die Erstellung einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und das Bestehen einer mündlichen Prüfung (Disputation) erbringen.

Zur Erlangung des Grades eines Doctor iuris utriusque ist zusätzlich eine schriftliche Leistung auf dem Gebiet der kirchlichen Rechtsgeschichte (Quellenexegese) zu erbringen.

Die Anforderungen der Universität und der Juristischen Fakultät für eine Promotion finden Sie in den Promotionsordnungen und in vereinfachter Form über die Kacheln des nachfolgenden Entscheidungsbaumes.


Die Anforderungen im Entscheidungsbaum

  • Erste oder Zweite Juristische Prüfung: