Promotionsordnung
Rahmenpromotionsordnung der JMU Würzburg
Rahmenordnung für Promotionen an der Julius-Maximilians-Universität-Würzburg vom 8. Februar 2016
Promotionsordnung der Juristischen Fakultät
Die wichtigsten Neuerungen der Änderungssatzung 2023 für Sie zusammengefasst:
- Für Doktorandinnen oder Doktoranden, die ab dem 01.01.2024 die Zulassung zur Doktorprüfung (Einreichung der Dissertation) beantragen, kann für alle Prüfungsleistungen die neue Notenstufe „satis bene“ vergeben werden.
- Doktorandinnen oder Doktoranden, die nach Ablauf des 31.12.2024 die Zulassung zur Doktorprüfung (Einreichung der Dissertation) beantragen, müssen zwei Semester als Promotionsstudierende/r immatrikuliert gewesen sein.
- Doktorandinnen oder Doktoranden, die nach Ablauf des 31.12.2024 die Zulassung zur Doktorprüfung (Einreichung der Dissertation) beantragen, müssen eine Veranstaltung zu dem Thema „Gute wissenschaftliche Praxis“ besucht haben.
- Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Hs. 1 PromO erlischt das Betreuungsverhältnis nach neun Jahren, wenn bis dahin nicht die Zulassung zur Doktorprüfung (Einreichung der Dissertation) beantragt wurde. Die Frist kann auf Antrag um zwei Jahre auf längstens elf Jahre verlängert werden. Für Doktorandinnen oder Doktoranden, die vor dem 01.01.2024 als Doktorandin/Doktorand angenommen wurden, endet die Höchstfrist frühestens mit dem Ablauf des 31.12.2024.
Den Vordruck zur Betreuungsvereinbarung, den Aufnahmeantrag zur Doktorandenkartei und den Zulassungantrag zur Prüfung finden Sie hier.