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Juristische Fakultät

Promotionsordnung

Rahmenpromotionsordnung der JMU Würzburg

Rahmenordnung für Promotionen an der Julius-Maximilians-Universität-Würzburg vom 8. Februar 2016

 

Promotionsordnung der Juristischen Fakultät

Promotionsordnung für die Juristische Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 12. August 2009, zuletzt geändert durch Satzung vom 12. Oktober 2023

Doctoral degree regulations for the Faculty of Law of the Julius-Maximilians-Universität Würzburg from 12 August 2009, in the version of the second amendment statutes dated 12 October 2023

 

Die wichtigsten Neuerungen der Änderungssatzung 2023 für Sie zusammengefasst:

  • Für Doktorandinnen oder Doktoranden, die ab dem 01.01.2024 die Zulassung zur Doktorprüfung (Einreichung der Dissertation) beantragen, kann für alle Prüfungsleistungen die neue Notenstufe „satis bene“ vergeben werden.
  • Doktorandinnen oder Doktoranden, die nach Ablauf des 31.12.2024 die Zulassung zur Doktorprüfung (Einreichung der Dissertation) beantragen, müssen zwei Semester als Promotionsstudierende/r immatrikuliert gewesen sein.
  • Doktorandinnen oder Doktoranden, die nach Ablauf des 31.12.2024 die Zulassung zur Doktorprüfung (Einreichung der Dissertation) beantragen, müssen eine Veranstaltung zu dem Thema „Gute wissenschaftliche Praxis“ besucht haben.
  • Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Hs. 1 PromO erlischt das Betreuungsverhältnis nach neun Jahren, wenn bis dahin nicht die Zulassung zur Doktorprüfung (Einreichung der Dissertation) beantragt wurde. Die Frist kann auf Antrag um zwei Jahre auf längstens elf Jahre verlängert werden. Für Doktorandinnen oder Doktoranden, die vor dem 01.01.2024 als Doktorandin/Doktorand angenommen wurden, endet die Höchstfrist frühestens mit dem Ablauf des 31.12.2024.

 

Den Vordruck zur Betreuungsvereinbarung, den Aufnahmeantrag zur Doktorandenkartei und den Zulassungantrag zur Prüfung finden Sie hier.