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Juristische Fakultät

Beantragung

Anrechung

Für eine Anrechnung von Leistungen anderer Universitäten müssen folgende Unterlagen in der Sprechstunde vorgelegt werden: (die jeweiligen Originale müssen kurz vorgezeigt werden)

  • der ausgefüllte Antrag nach § 6 BERPO auf Anerkennung von Leistungsnachweisen aus dem Aus- oder Inland
  • das transcript of records
  • ein Nachweis über die SWS der Veranstaltung (Stundenplan o.ä.)
  • falls eine Anrechnung der jeweiligen Veranstaltung der jeweiligen Universität noch nicht stattgefunden hat zusätzlich eine Übersicht der behandelten Themen (Vorlesungsgliederung, Vorlesungsmaterialien, etc.)

Freischussverlängerung

Wenn Sie die Freischussverlängerung auf das neunte Semester wahrnehmen wollen, benötigen Sie für die Anmeldeunterlagen zum Examen von uns eine Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss des Begleitstudiengangs. Hierzu müssen folgende Unterlagen in der Sprechstunde vorgelegt werden: (die jeweiligen Originale müssen kurz vorgezeigt werden)

  • sämtliche Scheine des Begleitstudiums in Kopie, 
  • eine Kopie der E-Mail mit der Bestätigung der Zulassung zum Schwerpunktbereich,
  • eine Kopie des Fremdsprachennachweises nach § 24 Abs. 2 JAPO, sofern eine Einführungsveranstaltung in die nationale Rechtsordnung eines Mitgliedstaates eingebracht werden soll und
  • eine Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses (falls diese vor dem 16.01.2012 abgelegt wurde, da dann die alte BERPO ohne Pflichtfächer angewendet wird)
  • der ausgefüllte Antrag auf Erteilung einer Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses des Begleitstudiums im Europäischen Recht zur Beantragung der Freischussverlängerung beim Landesjustizprüfungsamt

Zeugnis

Das Zeugnis über Begleitstudien im Europäischen Recht wird nicht automatisch erstellt, sondern nach § 9 Abs. 1 BERPO nur auf Antrag. Bitte stellen Sie daher einen Antrag auf Erteilung des Begleitstudien- zeugnisses. Dafür geben Sie bitte neben dem ausgefüllten Antrag folgende Unterlagen in der Sprechstunde für das Begleitstudium ab:

Teilnehmer, die das Examen nach der Studien- und Prüfungsordnung 2008 (bzw. StPrO 2008 (Stand 2016)) absolviert haben:

  • Ladung zu der mündlichen Staatsprüfung in Kopie (+ Original zur Vorlage)
  • Abschlusszeugnis der Universitätsprüfung in Kopie (+ Original zur Vorlage)

 

Sofern nicht bereits bei der Beantragung der Freischussverlängerung abgegeben:

  • Sämtliche Scheine in Kopie (+ Original zur Vorlage), die im Rahmen des Begleitstudiums erworben wurden.

 

Bitte beachten Sie die Hinweise für Examenskandidaten des Termins 2024/I.