Anmeldung zum Examen
Anmeldung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung
Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben keine Gewähr.
Alle Informationen sind unter http://www.justiz.bayern.de/pruefungsamt/staatspruefung/ zu finden.
Hinweis: im Januar 2021 wurde die JAPO in der Hinsicht geändert, als dass die Anmeldefrist für das Erste Staatsexamen "zehn Wochen vor Beginn der Prüfung" (§ 26 Abs. 1 Satz 3) endet. Die Meldefrist für den Termin 2023/1 endet mit Ablauf des 27. Dezember 2022 (§ 72 Abs. 6).
- Verordnung zur Änderung der JAPO
Im Folgenden finden Sie Informationen rund um die Erste Juristische Prüfung:
- Merkblatt zur praktischen Studienzeit
- Beschluss des bayerischen Prüfungsausschusses zur Bedeutung von Grundlagenelementen
- Hilfsmittelbekanntmachung (gülitg ab Juni 2022)